Naturschutzgebiete sind nach § 26 GNL bestimmte abgegrenzte Bezirke, in denen ein besonderer Schutz der Natur in ihrer Gesamtheit oder in einzelnen ihrer Teile im öffentlichen Interesse liegt. Das Naturschutzgebiet entsteht durch den Beschluss einer Verordnung der Vorarlberger Landesregierung. Die Voraussetzungen für die Erlassung einer solchen Verordnung liegt vor, wenn das Gebiet,
- sich durch völlige oder weitgehende Ursprünglichkeit auszeichnet,
- großflächige Lebensräume der Tierwelt, die sich durch weitgehende Ruhe auszeichnen, aufweist,
- seltene oder gefährdete Tier- und Pflanzenarten oder Lebensgemeinschaften beherbergt,
- seltene oder wissenschaftlich interessante Mineralien oder Fossilien enthält,
- einen in seiner Art im Land seltenen Natur- oder Landschaftsraum darstellt,
- von besonderer landschaftlicher Schönheit oder Eigenart oder für die Erholung der Bevölkerung von besonderer Bedeutung ist, oder
- als kleinräumiger, naturnah erhaltener Landschaftsteil oder als Kulturlandschaft das Landschafts- oder Ortsbild besonders prägt.
Die geschützten Gebiete werden in Naturschutzgebiet, Ruhezone, Landschaftsschutzgebiet, Europaschutzgebiet, Biosphärenpark oder als örtliches Schutzgebiet eingeteilt.
Vor dem Erlass einer Verordnung müssen betroffene Grundeigentümer und Gemeinden gehört werden. Ein Schutzgebiet schließt Nutzungen nicht aus, sofern durch diese die Ziele des Naturschutzes berücksichtigt werden. Das ist sehr oft die traditionelle Land- und Forstwirtschaft. In vielen Naturschutzgebieten ist jedoch die landwirtschaftliche Nutzung gerade die Voraussetzung für die Schutzwürdigkeit. Die Errichtung von Naturschutzgebieten war vor der Industriealisierung nicht notwendig, da die Landnutzung den Naturschutz mehr oder weniger von sich aus garantierte.
Naturschutzgebiete:
- Schlosshügel (seit 1971)
- Rossbad (seit 1973)
- Fohramoos (seit 1974)
- Hirschberg (seit 1974)
- Bangser Ried (seit 1974)
- Matschels (seit 1974)
- Farnachmoos (seit 1976)
- Rheindelta (seit 1976)
- Hohe Kugel - Hoher Freschen - Mellental (seit 1979)
- Gasserplatz (seit 1986)
- Kojenmoos (seit 1987)
- Gadental (seit 1987)
- Birken-Schwarzes Zeug-Mäander der Dornbirner Ach (seit 1987)
- Gipslöcher Oberlech (seit 1988)
- Gsieg Obere Mäder (seit 1989)
- Bödener Magerwiesen (seit 1991)
- Mehrerauer Seeufer - Bregenzerachmündung (seit 1991)
- Amatlina - Vita (seit 1991)
- Rohrach (seit 1992)
- Auer Ried (seit 1993)
- Maria Grüner Ried (seit 1994)
- Bludescher Magerwiesen (seit 1995)
- Faludriga Nova (seit 1995)
- Verwall (1995-2004)
Landschaftsschutzgebiete:
- Sandgrube Mäder (seit 1976)
- Lauteracher Ried (seit 1996)
Pflanzenschutzgebiete:
- Nenzinger Himmel (seit 1958)
- Körbersee (seit 1958)
- Hochifen und Gottesacker-Plateau (seit 1964)
Geschütze Landschaftsteile:
- Rellstal und Lünerseegebiet (seit 1966)
- Haslach-Breitenberg (seit 1975)
- Drei Schwestern (seit 1976)
- Schurreloch (seit 1978)
- Klien (seit 1980)
- Alte Rüttenen (seit 1984)
- Maihof (seit 1992)
- Geschütze Streue- und Magerwiesen in Thüringen-Monjola (seit 1992)
- Era-Wäldele (seit 1996)
Biosphärenpark
Europaschutzgebiete (Natura 2000)
Örtliche Schutzgebiete
- Papels KG, Rankweil
- Sonderberg, Götzis
- Gasserweiher, Götzis
- Bengerpark, Bregenz
- Schollaschopf, Hohenems
- Langwies, Göfis
- Langenegg Nord, Langenegg
Weitere Informationen:
Die aktuellen Gebietsverordungen können im Vorarlberger Rechtsinformationssystem (VORIS) eingesehen bzw in den gängigsten Daten-Formaten heruntergeladen werden: zum VORIS
Text: DI Max Albrecht
Fotos: R Alge, M Grabher, I Loacker, W Niederer, G Pfundner, Th Rainer