Sprungziele:

  1. Inhalt
  2. Hauptnavigation
  3. Topnavigation
  4. Seitenindex
  5. Bedienungshinweise
  6. Startseite von www.vorarlberg.at
  7. Weitere Informationen
  8. Impressum
  9. English Version

Das Land Vorarlberg im Internet

Suche

Suchbereich

Umwelt - Natur- und Umweltschutz

Aufgaben und Leistungen

Die vorsorgliche Vermeidung von Schadstoffemissionen in die Luft ist sowohl aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes als auch in Hinblick auf die Erhaltung und Verbesserung der Funktionsfähigkeit der Ökosysteme (insbesondere der Vegetation) von wesentlicher Bedeutung. Hinzu kommt auch die Problematik Klimaschutz. Während die Mehrzahl der Klimaschutzmaßnahmen (zB Wärmedämmung, Heizungsoptimierung, Solarenergieeinsatz, Wasserkraftnutzung, Windenergie....) gleichzeitig auch als Luftreinhaltemaßnahmen eingestuft werden können, müssen doch einige Bereiche erwähnt werden, in denen gegensätzliche Interessen bestehen. Zum letzteren ist insbesondere die Kraftwärmekopplung mit teilweise emissionsintensiven stationären Motoren und mit Abstand auch die Holzverbrennung in technisch nicht zufriedenstellenden Anlagen zu zählen.

  

In Folge von überregionalen Einflüssen und auf Grund der gegebenen Kompetenzregelungen sind die Möglichkeiten eines kleinen Landes zwar begrenzt; dennoch darf die Bedeutung der landesrechtlichen Regelungen, die sich im wesentlichen auf die Raumheizung und die Warmwasserbereitung beziehen, nicht unterschätzt werden, zumal für die Raumheizung immerhin ca ein Drittel des gesamten Primärenergiebedarfes erforderlich ist. Die diesbezüglichen landesrechtlichen Regelungen und Überwachungstätigkeiten können sowohl im nationalen als auch im internationalen Vergleich als vorbildlich bezeichnet werden.

  

Bereits im Jahre 1971 wurde in Vorarlberg als erstem österreichischen Bundesland ein Luftreinhaltegesetz beschlossen, auf dessen Basis sowohl Emissionsbegrenzungen nach dem Stand der Technik als auch eine intensive diesbezügliche Überwachungstätigkeit der Heizungsanlagen durch die Kaminkehrer festgelegt wurden. Neben den seit 1973 laufenden Kontrollen von Ölheizungen wurden in den 80 iger Jahren auch Gasheizungen und in den 90 iger Jahren Feststoffheizungen in diese Kontrolle einbezogen. Durch die häufigen Überprüfungen wird sichergestellt, dass ein Großteil der Heizungsanlagen mit möglichst geringen Emissionen betrieben wird und dass ungeeignete Anlagen bis spätestens nach Ablauf der Übergangsfristen (im allgemeinen maximal 2, bei neueren Anlagen maximal 6 Jahre) erneuert werden.

  

Eine laufende Überprüfung ist insofern wichtig, als ungenügend eingestellte und gewartete Heizungsanlagen meist 5 bis 10fach höhere Emissionen von unverbrannten Anteilen - dazu zählen unter anderem die Schadstoffe bzw Schadstoffgruppen Kohlenmonoxid, flüchtige organische Verbindungen, Ruß und polyzyklische Aromaten - aufweisen als korrekt eingestellte und optimal gewartete Anlagen. Mit diesen Kontrollen kann somit mit vergleichsweise geringem Aufwand eine erhebliche Emissionsminderung erreicht werden, wobei als positiver Nebeneffekt auch die Brennstoffeinsparung nicht unerwähnt bleiben soll.

  

Die neuesten derzeit geltenden Regelungen sind in den Landesgesetzblättern Nr 42/94 (Luftreinhaltegesetz), Nr 82/1994 (Luftreinhalteverordnung) mit Abänderungen in den Fassungen LGBl Nr 57/98, LGBl Nr 25/99, LGBl Nr 27/00, LGBl Nr 9/02 und LGBl Nr 85/07 angeführt. Hinzuweisen ist auch auf die Verordnung über das Inverkehrbringen von Kleinfeuerungen LGBl Nr 56/98, mit der sichergestellt werden soll, dass nur noch emissions- und energietechnisch zufriedenstellende Heizungsanlagen neu errichtet werden dürfen.

         

Weitere Informationen:

  

   

Text: DI Josef Matt

Infobox

Kontakt:

  1. Amt der Landesregierung – Umweltschutz (Lageplan·Fahrplan)

    1. Dr Reinhard Bösch, Telefon +43 (0) 5574 / 511 - 24510, E-Mail 

Topnavigation

  1. Landesverwaltung
  2. Bezirkshauptmannschaften
  3. Gemeinden
  4. Tourismus

Fußzeile

  1. Hilfe
  2. Seitenindex
  3. Impressum
  4. English pages
© Land Vorarlberg
Seitenanfang