Geschützte Tiere in Vorarlberg
(gemäß Verordnung der Landesregierung zur Durchführung des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftsentwicklung - Naturschutzverordnung)
Schutz von Tieren
Alle frei lebende Tiere dürfen nicht absichtlich beunruhigt, verfolgt, gefangen oder getötet werden. Ihre Brutstätten und Nester dürfen nicht entfernt oder zerstört werden.
Schutz der Säugetiere
Alle Arten von frei lebenden Säugetieren sind geschützt, mit Ausnahme der Schermaus, der Hausmaus, der Feldmaus und der Ratte. Wild darf im Rahmen der jagdrechtlichen Bestimmungen bejagt werden.
Schutz der Vögel
Alle Arten von frei lebenden Vögeln. Einige Vogelarten sind nach jagdrechtlichen Bestimmungen jagdbar.
Schutz anderer Tiere
Geschützt sind:
Schutz des Lebensraumes
Zum Schutz des Lebensraumes gefährdeter Tier- und Pflanzenarten ist insbesondere Folgendes zu beachten:
Naturwacht, Waldaufseher, Jagdschutzorgane, Fischereiaufseher und Naturschutzbeauftragte der Bezirkshauptmannschaften beraten, kontrollieren die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und zeigen Übertretungen an.
Bildverzeichnis:
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Die aktuelle Naturschutzverordnung kann im Vorarlberger Rechtsinformationssystem (VORIS) eingesehen bzw in den gängigsten Daten-Formaten heruntergeladen werden: zum VORIS
Text/Fotos: Falter Geschützte Pflanzen & Tiere - Die Bestimmungen zum Schutz von wild wachsenden Pflanzen und frei lebenden Tieren in Vorarlberg; Gestaltung: Catarina Tost www.nordlicht.cc
Bildnachweis: Markus Grabher/umg, Max Granitza, Timo Kopf, Ingrid Loacker/umg, Walter Niederer, Guido Reiter, Manfred Waldinger, Archive inatura und Stadt Bregenz
Kontakt:
Amt der Landesregierung – Umweltschutz (LageplanFahrplan), Telefon +43 (0) 5574 / 511-24505, E-Mail umwelt@vorarlberg.at