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Umwelt - Natur- und Umweltschutz

Bodenschutz

Die Republik Österreich (Bund, Länder und Gemeinden) bekennen sich zum umfassenden Umweltschutz. Umfassender Umweltschutz ist die Bewahrung der natürlichen Umwelt als Lebensgrundlage des Menschen vor schädlichen Einwirkungen. Der umfassende Umweltschutz besteht insbesonders in Maßnahmen zur Reinhaltung der Luft, des Wassers und des Bodens sowie zur Vermeidung von Störungen durch Lärm (BVG umfassender Umweltschutz BGBl Nr 491/1984). Die Gebietskörperschaften sind daher – in ihrem jeweiligen Wirkungsbereich – verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen die insgesamt geeignet sind, den Boden in seiner Funktion als Lebensgrundlage des Menschen vor „schädlichen Einwirkungen“ zu schützen. Diese objektive Verpflichtung besteht unabhängig von grundrechtlichen Verpflichtungen zu einem geeigneten Schutz des Bodens als individuelles Eigentum vor „schädlichen Einwirkungen“ (Artikel 1 des ersten ZP-EMRK).

Nach Artikel 7 Abs 3 der Vorarlberger Landesverfassung erlässt das Land Vorschriften und fördert Maßnahmen zum Schutz des Bodens.

 

Laut Bodencharta des Europarates (1972) gehören die Böden zu den kostbarsten und damit schutzwürdigsten „Gütern“ der Menschheit. Boden ist ein Naturkörper, bei dem Gestein unter bestimmten Klimabedingungen und Wirkung von Vegetation, Fauna und Mikrorganismen durch bodenbildende Prozesse (Verwitterung, Zersetzung, Humifizierung, Gefügebildung, Verlagerung) andauernd umgewandelt wird. Einige Funktionen im Ökosystemgefüge seien aufgezählt (Lebensraum, Genreserve, Speicherraum für Wasser, Filter und Pufferfunktion, Nahrungsmittel- und Futtermittelproduktion, Landschaftsträger, Standort für Siedlungen, Verkehr- und Industrieanlagen usw.

 

Im Mai 1992 hat die Vorarlberger Landesregierung das Bodenschutzkonzept Vorarlberg beschlossen. Darin ist von folgenden Grundsätzen und Zielen auszugehen:

Mit dem knappen und unvermehrbaren Grund und Boden muss haushälterisch umgegangen werden. Jeder unnötige Bodenverbrauch ist zu unterlassen.

Bei jeder Nutzung von Grund und Boden ist auf die dauerhafte Erhaltung eines funktionsfähigen Naturhaushaltes zu achten.

 

Für die Zukunft ist möglichst viel räumlicher Entwicklungs- und Gestaltungsraum offen zu lassen. Die weitere Siedlungsentwicklung muss flächensparend vor sich gehen.

Bei Verkehrsanlagen und anderen Infrastrukturanlagen sind alle geeigneten Möglichkeiten für Flächeneinsparungen zu nutzen.

 

Landwirtschaftliches Kulturland ist im größtmöglichem Umfang von Verbauungen und anderen unverträglichen Flächennutzungen freizuhalten.

Dem Bodenschutz ist auch über eine Neuordnung der Agrarpolitik Rechnung zu tragen.

Standortgerechte Waldbewirtschaftung mit natürlicher Verjüngung hat Vorrang vor weiterer Ausdehnung der Waldflächen. Vor allem ist die Schutzfunktion der Gebirgswälder zu sichern.

 

Di e standortgemäße Verschiedenartigkeit der Böden soll weitgehend bewahrt bleiben.

In der Bodennutzung ist schädlichen Veränderungen der Bodenstruktur – zB durch Verdichtung und Erdbewegungen vorzubeugen.

 

Die bodenbelastenden Luftschadstoffe sind soweit als möglich zu verringern.

Der Einsatz von Dünger und Bioziden ist nach Maßgabe von Boden, Gewässer und Artenschutz auf ein verträgliches Maß zu beschränken.

 

Abfälle sind so zu entsorgen, dass Bodenschädigungen möglichst vermieden werden.

Die Abteilung Umweltschutz ist gerade dabei einen Erfahrungsbericht, 10 Jahre Bodenschutzkonzept des Landes Vorarlberg – einzuholen damit im Anschluss dann die Grundsätze, Ziele und Maßnahmen kritisch geprüft und, wenn nötig, geändert oder ergänzt werden können.

Text: Dr Reinhard Bösch

Infobox

Kontakt:

  1. Amt der Landesregierung – Umweltschutz (Lageplan·Fahrplan)

    1. DI Max Albrecht, Telefon +43 (0) 5574 / 511 - 24511, E-Mail 

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