vorarlberg.at · Abfallwirtschaft · Sammler & Behandler gefährlicher Abfälle
Gesetzliche Grundlage
Wer gefährliche Abfälle sammelt oder behandelt, bedarf einer Erlaubnis des Landeshauptmannes (§ 25 Abs. 1 AWG 2002 idgF).
Der Antrag kann in Abstimmung mit dem Landeshauptmann über das Register gemäß § 22 Abs. 1 erfolgen.
Gemäß AWG 2002 hat der Bundesminister für für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft ein Verzeichnis der Sammler und Behandler gefährlicher Abfälle zur Information der Abfallerzeuger zu veröffentlichen (§ 77 Abs. 7 AWG 2002 idgF).
Das Umweltbundesamt stellt diese Daten im Auftrag des Lebensministeriums durch die nachfolgend beschriebene Online-Abfragemöglichkeit zur Verfügung.
Registerabfrage: - "Sammler/Behandler" von gefährlichen Abfällen in Österreich
Hier werden unter dem Begriff "Registerabfrage" alle "Sammler/Behandler" laut Selektionskriterien aufgelistet.
Nach Eingabe der Selektionskriterien werden durch "Abfrage starten" die gewünschten Daten abgefragt und tabellarisch ausgegeben.
- Online-Abfrage aus dem Elektronischen Datenmanagement des Lebensministeriums (Bundsweit)
Kontakt:
Amt der Landesregierung – Abfallwirtschaft (LageplanFahrplan)
Download:
Amtsblatt Nr. 51/2006 (323 kB)
Die erforderlichen Programme zum Anzeigen und Abspielen finden Sie hier: Download Programme