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Umwelt - Abfallwirtschaft

Abfallwirtschaftskonzepte & Abfallbeauftragte

-  Abfallwirtschaftskonzepte

Ein Abfallwirtschaftskonzept hat Angaben über zu erwartende Abfälle, betriebliche Vorkehrungen zur Vermeidung, Verwertung und Entsorgung zu enthalten. Die Pflicht zur Vorlage hängt davon ab, ob eine Neuanlage errichtet, eine Altanlage geändert wird bzw. wieviele Arbeitnehmer bei der Altanlage beschäftigt sind.

                       

  Wann ist ein Abfallwirtschaftskonzept zu erstellen ?

  Ein Abfallwirtschaftskonzept ist zu erstellen

  • für Anlagen, bei deren Betrieb Abfälle anfallen und in denen mehr als 20 Arbeitnehmer beschäftigt sind. 
    Wird eine Anlage von mehreren Rechtspersonen betrieben, ist es zulässig, ein gemeinsames Abfallwirtschaftskonzept zu erstellen. 
    Haben solche Betriebe noch kein Abfallwirtschaftskonzept ist dieses bis zum 2. November 2003 zu erstellen.
    Im Übrigen ist das Abfallwirtschaftskonzept innerhalb von zwölf Monaten nach Betriebsaufnahme oder nach Einstellung des 21sten Arbeitnehmers zu erstellen.
    § 10 und § 78 Abs 3 AWG 2002;
  • als Beilage für ein Ansuchen um Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Abfallbehandlungsanlage 
    § 39 Abs 1 Z 8 bzw § 52 Abs 2 Z 5 AWG 2002;
    § 353 Z 1 lit c GewO.

                             

  Was müssen Abfallwirtschaftskonzepte beinhalten ?

  • Allgemeine Angaben
  • Verfahrensbezogen Darstellung (verbalund/oder schematisch)
  • Abfallrelevante Darstellung
  • Darstellung der organisatorischen Vorkehrungen zur Einhaltung der abfallwirtschaftlichen Rechtsvorschriften
  • Abschätzung der zukünftigen Entwicklung

               

  Informationsmaterial betreffend der Erstellung von Abfallwirtschaftskonzepten !

     Broschüre "Leitfaden zur Erstellung eines Abfallwirtschaftskonzeptes"    

     Abfallwirtschaftskonzepte für Schulen        

                  

  Vorlagen für Abfallwirtschaftskonzepte (Branchenkonzepte) !

     PDF-Dokumente und WORD-Dokumente zum herunterladen

     AWK-Web-Modul für Schulen       (Präsentation AWK-Web-Modul  Powerpoint-Version)

                   

-  Abfallbeauftragte               

Seit mehr als zehn Jahren sind größere Betriebe verpflichtet, Abfallbeauftragte zu bestellen. Zahlreiche Änderungen des Abfallrechtes und rasante Wirtschaftsentwicklungen haben Anforderungen und Aufgaben der Abfallbeauftragten kontinuierlich verändert.

            

  Wann ist ein Abfallbeauftragter zu bestellen ?

  Ein fachlich qualifizierter Abfallbeauftragter und ein Stellvertreter ist zu bestellen

  • in Betrieben mit mehr als 100 Arbeitnehmern.
    Die Bestellung bzw. auch die Abberufung des Abfallbeauftragten ist der jeweils zuständigen Behörde (Bezirksverwaltungsbehörde) unverzüglich schriftlich (Formular) anzuzeigen. Die Meldung über die Bestellung hat die Zustimmung des Abfallbeauftragten und seines Stellvertreters und Angaben über die fachliche Qualifikation des Abfallbeauftragten zu enthalten.

    Für den Fall seiner Verhinderung ist ein Stellvertreter vorgesehen. Hinsichtlich dessen Ausbildung ist zumindest eine innerbetriebliche Schulung vorgesehen.
    § 11 Abs 1 AWG 2002

           

  Welche Aufgaben hat der Abfallbeauftragte ?

  • Überwachung der Einhaltung der den Betrieb betreffenden abfallrechtlichen Bestimmungen
  • Information des Betriebsinhabers
  • Beratung des Betriebsinhabers hinsichtlich abfallwirtschaftlicher Fragen
  • Sinnvolle Organisation der Umsetzung abfallrechtlicher Bestimmungen
  • Beratung des Betriebsinhaber in abfallwirtschaftlichen Fragen
  • Kostenaufstellung für Abfallbehandlung und Erlöse aus Altstoffen im Rahmen der Erstellung oder Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes

               

  Informationsmaterial für Abfallbeauftragte !

     Merkblatt "Der Abfallbeauftragte"    

     Broschüre "Der Abfallbeauftragte"

Infobox

Kontakt:

  1. Amt der Landesregierung – Abfallwirtschaft (Lageplan·Fahrplan)

    1. Ing Harald Feldmann, Telefon +43 (0) 5574 / 511 - 26616, E-Mail 


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