Grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen
Seit 12. Juli 2007 ist in Österreich die Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des EuropäischenParlaments und des Rates über die Verbringung von Abfällen anzuwenden. Die Umsetzung dieser Verordnung - kurz AbfallverbringungsVO genannt - erfolgt im gesamten EU-Raum.
Jede Verbringung, die notifiziert wurde und für die die zuständige Behörde am Bestimmungsort vor dem 12. Juli 2007 eine Empfangsbestätigung ausgestellt hat, unterliegt den Bestimmungen der Verordnung (EWG) Nr. 259/93.
Sämtliche Formulare (Notifizierungs- und Begleitformular), Informationen und Abfalllisten, Muster (Notifizierungsvertrag, Ermächtigung, Sicherheitsleistung, Haftpflichtversicherung) sowie Informationen zur Verbringung von Abfällen der Grünen Abfallliste können auf den entsprechenden Internetseiten der zuständigen Behörde (Lebensministerium) herruntergeladen werden.
Kontakt:
Amt der Landesregierung – Abfallwirtschaft (LageplanFahrplan)