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Umwelt - Abfallwirtschaft

Vorarlberger Abfallwirtschaftsgesetz (V-AWG)

Der Bund hat mit dem Abfallwirtschaftsge­setz 2002 die Abfallwirtschaft auf Bundes­ebene neu geregelt. Er hat dabei weit­gehend seine Bedarfskompetenz in Anspruch ge­nommen. Das AWG 2002 erstreckt sich nunmehr auch auf Bereiche, die bisher auf Landesebene geregelt waren.            

Dies führt zum einen dazu, dass bestimmte landes­rechtliche Vorschriften nicht mehr anwendbar waren, insbesondere jene über das Anlagenrecht. Zum anderen er­schien eine inhaltliche Abstimmung mit den bundesrechtlichen Regelungen sinnvoll.

Festzuhalten ist, dass die Sammlung, Lage­rung und Beförderung von Abfällen vom Bund unter Inanspruchnahme seiner Be­darfskompetenz nur soweit geregelt ist, als es nicht um „die Bereitstellung und die kommunale Sammlung und Abfuhr von nicht gefährlichen Siedlungsabfällen“ geht.

Diesen geänderten Rahmenbedingungen wurde Rechnung getragen und ein neues Vor­arlberger Abfallwirtschaftsgesetz erlassen. Dabei kommt dem Land in den verbleibenden Regelungsbereichen – insbe­sondere hinsichtlich der Bereitstellung, Sammlung und Abfuhr von nicht gefähr-lichen Siedlungsabfällen sowie der Abfall­gebühren und Entgelte – ein erheblicher Ge­staltungsspielraum zu.

Das Vorarlberger Abfallwirtschaftsgesetz (V-AWG) wurde am 24. Jänner 2006 im LGBl. Nr. 1/2006 kundgemacht und tritt am 1. Juli 2006 in Kraft.

Infobox

Kontakt:

  1. BH Bludenz (Lageplan·Fahrplan)

    1. Dr Johannes Nöbl, Telefon +43 (0) 5552 / 6136 - 51000, E-Mail 

Download:

V-AWG, LGBl Nr 1/2006 (141 kB)

V-AWG, Erläuternde Bemerkungen (209 kB)

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