Gemäß § 21 Abs 1 AWG 2002 haben sich Abfallsammler und -behandler vor Aufnahme der Tätigkeit elektronisch über die Internetseite (EDM-Portal) der Umweltbundesamt GmbH beim Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (deklarativ) zu registrieren.
Abfallsammler und -behandler, die am 01. Jänner 2005 bereits über eine Berechtigung nach den §§ 24 oder 25 AWG 2002 oder deren Berechtigungen gemäß § 77 Abs 1 AWG 2002 übergeleitet wurden, haben sich bis spätestens 31. Juli 2005 in das Register einzutragen.
Die Registrierung ist kostenlos. Sollten keine technischen Möglichkeiten für eine elektronische Übermittlung zur Verfügung stehen, kann die Registrierung gegen einen Kostenbeitrag von Euro 40,-- auch schriftlich beim Umweltbundesamt eingebracht werden.
- Online-Portal zum Elektronischen Datenmanagment (EDM)
Die nach erfolgreicher Registrierung zugeteilte international genormte Identifikationsnummer (GLN) ist bei Aufzeichnungen oder Meldungen nach dem AWG 2002 oder Verordnungen nach dem AWG 2002 bzw bei Notifizierungen fortan (alleine) zu verwenden.
Kontakt:
Amt der Landesregierung – Abfallwirtschaft (LageplanFahrplan)