
Gemäß § 12 Vorarlberger Abfallwirtschaftsgesetz (V-AWG), LGBL 62/2005 hat das Land dafür zu sorgen, dass geeignete Einrichtungen für die Beseitigung des im Landesgebiet anfallenden nicht gefährlichen Bodenaushubs und der nicht gefährlichen Baurestmassen zur Verfügung stehen.
Das Amt der Vorarlberger Landesregierung hat in Erfüllung dieses Auftrages eine Untersuchung in Auftrag gegeben, um die anfallenden Baurestmassen und den nicht gefährlichen Bodenaushub in Vorarlberg im Jahr 2006 sowie deren Verwertung und Beseitigung festzustellen.
Die Mengen an Bodenaushub und Baurestmassen, deren Verbleib sowie die vorhandenen Behandlungskapazitäten wurden mittels einer mehrstufigen Befragung der einschlägigen Unternehmen ermittelt. Aus diesen Daten wurde der aktuelle Stand der Behandlung abgeleitet. Weiters wurden Maßnahmen erarbeitet, welche das Land zur Erfüllung des Auftrages aus § 12 V-AWG setzen kann. Die Maßnahmen wurden Anhand von Szenarien konkretisiert und bewertet.
Kontakt:
Amt der Landesregierung – Abfallwirtschaft (LageplanFahrplan)
Download:
Broschüre Bodenaushub Baurestmassen (8.2 MB)
Die erforderlichen Programme zum Anzeigen und Abspielen finden Sie hier: Download Programme