vorarlberg.at · Kultur · Förderungen · Musik · Was wird gefördert?
Die Förderung der Chöre erfolgt zentral über den Chorverband und den Verein zur Förderung der katholischen Kirchenmusik sowie für die Blaskapellen über den Vorarlberger Blasmusikverband. Nur zur Teilnahme an Wettbewerben, für Konzertreisen ins Ausland oder für besondere Jubiläen sind auch Förderungen für einzelne Vereine vorgesehen.
Auch für den Bereich der Musikschulen und Studenten sind Unterstützungen durch die Kulturabteilung des Landes nur sehr eingeschränkt möglich und die wesentlichen Förderungen müssen über den Bereich Weiterbildung erfolgen. Die Förderanträge finden Sie hier.
Das Land Vorarlberg unterstützt unter verschiedenen Bedingungen die Herstellung und den Verkauf von CD’s aus der Vorarlberger Musikszene. Über Empfehlung der Kunstkommission für Musik ist ein Produktionskostenzuschuss zur Herstellung von CD’s vorgesehen, wodurch eher unbekannten Interpreten und neuen Gruppen eine qualitätsvolle Produktion ermöglicht werden soll. Eine andere Art der Unterstützung erfolgt über den Ankauf von CD’s durch das Land. ebenfalls wieder über Empfehlung der Kunstkommission. Diese Förderung betrifft eher bekannte Interpreten und die Bezahlung erfolgt gegen Rechnungslegung. Den Förderantrag finden Sie hier.
Die Unterstützung der heimischen Komponisten ist ebenfalls ein wichtiges Anliegen der Kulturabteilung. Mit der Musikdokumentationsstelle des Landes ist eine zentrale Anlaufstelle insbesondere für Komponistinnen und Komponisten geschaffen worden. Hier werden Daten vernetzt, aktuelle Kompositionen und Uraufführungen registriert und rezensiert und auch Partituren angekauft. Eine Kompositionsförderung erhalten Komponisten über Empfehlung der Kunstkommission für neue Werke, die bereits aufgeführt wurden oder deren Aufführung geplant ist. Hierzu ist beiliegender Antrag und bei der Zuerkennung einer Förderung die Vorlage einer Ausfertigung der Partitur erforderlich. Anträge können auch Auftraggeber oder Veranstalter stellen, die dann zusätzlich einen Rechnungsnachweis für die Komposition erbringen müssen.
Diese ist für hochwertige Veranstaltungen im Bereich der Vorarlberger Musikszene vorgesehen. Diese richtet sich nach den ausbezahlten Künstlerhonoraren und kann vom Veranstalter beantragt werden. Sie ist konzipiert als Beitrag zur Abgangsdeckung. Der Fördersatz zu den Gagen ist höher, wenn Vorarlberger Komponisten aufgeführt werden. Die Antragstellung sollte mindestens drei Monate vor der Veranstaltung erfolgen und die Abrechnung bis Jahresende.
Für etablierte Musikvereinigungen und Veranstalter mit einem Jahresprogramm werden jährliche Beiträge zugesagt und ausgeschüttet. Hier finden Sie den Förderantrag. Die Zusagen beziehen sich nach der bisherigen Praxis jeweils nur auf ein Jahr und beinhalten in der Regel alle geplanten Aktivitäten. Dadurch soll den Zuständigen ein flexibles Arbeiten ermöglicht werden. Die Landesbeiträge werden auf der Grundlage von Jahresprogrammen und Bilanzen festgelegt. Am Jahresende ist immer eine Abrechnung erforderlich.
Wenn hochwertige musikalische Einzelprojekte in Planung sind, soll diesen mit einer Projektförderung zur Ausführung verholfen werden Die Projektförderung wird mitunter auch als Startförderung tituliert, wenn z.B. neue Veranstaltungsreihen geplant sind und für weiterreichende Förderzusagen die Entwicklung abgewartet werden muss. Anhand von Projektbeschreibungen und Kostenkalkulationen wird die Entscheidung der Kunstkommission eingeholt. Förderanträge finden Sie hier.
Für Vorarlberger Musikern ist es nicht nur angesichts der Kleinheit des Landes attraktiv im Ausland auftreten zu können. Solche Aktivitäten erscheinen auch aus Sicht des Landes sehr wünschenswert und es gibt dafür über Empfehlung der Kunstkommission Reisekostenzuschüsse. Diese können sowohl zur Teilnahme an Wettbewerben als auch für Konzertreisen ins Ausland beantragt werden. Eine Projektbeschreibung mit Programm, samt den erwarteten Ausgaben/Einnahmen ist für die Antragstellung erforderlich.
Für die Uraufführung von Werken heimischer Komponisten im In- und Ausland ist ebenfalls eine Unterstützung über Empfehlung der Kunstkommission möglich. Diese können vom Kostenträger (Komponist, Interpreten, Veranstalter) mit Erläuterung von Werk und Kostensituation beantragt werden. Hier finden Sie die Förderanträge.