vorarlberg.at · Kultur · Förderungen · Musik · Was wird gefördert?
Diese ist für hochwertige Veranstaltungen im Bereich der Vorarlberger Musikszene vorgesehen. Diese richtet sich nach den ausbezahlten Künstlerhonoraren und kann vom Veranstalter beantragt werden. Sie ist konzipiert als Beitrag zur Abgangsdeckung. Der Fördersatz zu den Gagen ist höher, wenn Vorarlberger Komponisten aufgeführt werden. Die Antragstellung sollte mindestens drei Monate vor der Veranstaltung erfolgen und die Abrechnung bis Jahresende.