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Auszug aus dem Werkvertrag mit dem Künstler Christian Konzett:
Der Auftragnehmer verpflichtet sich,
- am 5. September 2006 für die Dauer eines Jahres ein Aufnahmegerät, das im angegebenen Zeitraum zufallsgesteuert 2 Aufzeichnungen von jeweils 20 Minuten erstellt, im Landeskrankenhaus Bregenz in der Personalkantine zu installieren,
- das angeschlossene Mikrofon gut sichtbar über einem Esstisch zu positionieren und
- die Aufzeichnungen nach Ablauf des Jahres dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 60 Tagen ungehört (!) auf einem geeigneten Medium in einem versiegelten Koffer zu übergeben.
Dieser Koffer geht in das Eigentum der Krankenhaus-Betriebsgesellschaft mbH über.
Im Gegenzug verpflichtet sich der Auftraggeber,
- das ihm anvertraute Werk im Archiv des Hauses sorgsam zu verwahren und
- bis zum Ende des Urheberrechts, d. h. 70 Jahre nach Ableben des Auftragnehmers, unter Verschluss zu halten.