vorarlberg.at · Kultur · Förderungen · Baukulturelles Erbe · Was wird gefördert?
Für Eigentümer von Denkmälern gibt es spezielle Förderungsarten der öffentlichen Hand. Neben erhöhten Beiträgen der Wohnbauförderungsstelle sind dies Förderungen von Seiten des Bundes, Landes und mitunter auch der betroffenen Gemeinde, die jeweils separat beantragt werden müssen. Mit diesen Fördermitteln sollte der durch den Denkmalschutz verursachte Mehraufwand bei der Renovierung abgedeckt werden können. Neben dem finanziellen Aspekt dokumentieren die Förderungen aber auch das ideelle Interesse der Öffentlichkeit an den kulturellen Werten, die so erhalten und an spätere Generationen weitergegeben werden können.
Das Land Vorarlberg unterstützt die Renovierung des baukulturellen Erbes schon seit langem mit beträchtlichen Mitteln. Regelmäßig sind weit über 100 derartige Objekte in Evidenz und Restaurierungsvorhaben ziehen sich vielfach über mehrere Jahre. Nach der Vorlage der Antragsunterlagen und nach der Zustimmung des Bundesdenkmalamtes zu den geplanten Maßnahmen kann nach der Vorlage kurzer Zwischenabrechnungen schon mit einer begleitenden Förderung gemäß Richtlinien begonnen werden. Die endgültige Gesamtförderung wird dann aus einer detaillierten Endabrechnung nach Gewerken ermittelt.