Ein Objekt wird unter Denkmalschutz gestellt, wenn ihm geschichtliche, künstlerische oder sonstige kulturelle Bedeutung zukommt. Bei der Erhaltung lautet die Devise, die kulturell wertvolle Substanz zu bewahren und gleichzeitig das Objekt an zeitgemäße Nutzungserfordernisse anzupassen. Auf diese Weise bleibt ein Denkmal lebendig und sein Weiterbestand ist gesichert. Laut Denkmalschutzgesetz dürfen Veränderungen an geschützten Objekten nur mit Zustimmung des Bundesdenkmalamtes vorgenommen werden. Das Bundesdenkmalamt, das durch das Landeskonservatorat für Vorarlberg im Lande vertreten ist, macht aber nicht nur Vorschriften sondern berät schon in der Planungsphase, erstellt Befundaufnahmen und hilft bei der Erarbeitung von Lösungsvorschlägen. Neben den Restauratoren kommen bei Renovierungen oft auch heimische Klein- und Mittelbetriebe zum Einsatz, die über spezielles Know-how zu alten Handwerkstechniken verfügen, die so vor dem Vergessen bewahrt werden.