vorarlberg.at · Wahlen · Landeswahlen · Wahlrecht für AuslandsvorarlbergerInnen und UnionsbürgerInnen
In jeder Gemeinde ist eine ständige Wählerkartei zu führen. Diese dient als Grundlage für die vor Landtagswahlen oder Gemeindewahlen sowie bei Volksbegehren, Volksabstimmungen und Volksbefragungen nach dem Landes-Volksabstimmungsgesetz anzulegende Verzeichnisse.
In der Wählerkartei sind folgende Personen aufzunehmen, sofern sie vor dem 1. Jänner des laufenden Jahres das 14. Lebensjahr vollendet haben:
Neben diesen Personen sind auch Staatsbürger in die Wählerkartei einzutragen, die unmittelbar vor Verlegung des Hauptwohnsitzes ins Ausland Landesbürger waren (ehemalige Landesbürger), sofern
Näheres hiezu sie zu "Wahlrecht für ehemalige Landesbürgerinnen und -bürger"