Alle fünf Jahre finden in Vorarlberg die Wahlen zum Landtag statt. Die letzte Landtagswahl wurde am 20. September 2009 durchgeführt, somit werden voraussichtlich im Herbst 2014 die Wähler wieder zur Urne gebeten, um die 36 Abgeordneten des Vorarlberger Landtages in einer unmittelbaren, freien, geheimen und persönlichen Wahl aufgrund des Verhältniswahlrechts zu wählen.
Wahlberechtigt ist, wer am Stichtag - dieser Tag wird von der Landesregierung vor der Wahl festgesetzt - in Vorarlberg den Hauptwohnsitz hat, die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen ist sowie spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat.
Aktiv wahlberechtigt sind weiters österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger,
Weitere Informationen zum Wahlrecht ehemaliger Landesbürgerinnen und Landesbürger unter: Wahlrecht ehemalige Landesbürgerinnen und -bürger
Wählbar ist jeder wahlberechtigte Landesbürger, der spätestens am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat. Dies bedeutet, dass ein Hauptwohnsitz in Vorarlberg für das passive Wahlrecht gefordert ist.
Für die Durchführung von Landtagswahlen gelten die Bestimmungen des Landtagswahlgesetzes (LWG), LGBl.Nr. 60/1988 i.d.F. LGBl.Nr. 36/1994, Nr. 65/1997, Nr. 22/1999, Nr. 58/2001, Nr. 6/2004, Nr. 15/2004, Nr. 37/2007, Nr. 53/2007, Nr. 23/2008 und Nr. 36/2009. (Landtagswahlgesetz - geltende Fassung)