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Antragstellung um Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft - Beratungsgespräch:

Seit 01.01.2009 ist der Staatsbürgerschaftsantrag ausschließlich bei der zuständigen Fachabteilung des Amtes der Vorarlberger Landesregierung, Abt. Ia – Inneres, einzubringen.
 
Bevor Sie den Antrag einbringen können, laden wir Sie zu einem Beratungsgespräch ein. Bei diesem Gespräch erfolgt eine detaillierte Information und gleichzeitige Prüfung der Voraussetzungen für die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft. Um Ihnen Zeit und Mühen zu ersparen, wird ersucht, die erforderlichen Unterlagen für den Antrag vollständig mitzubringen, um im positiven Fall sofort anlässlich des Beratungsgespräches den Antrag einbringen zu können. Bei erfolgreicher Antragstellung wird gleichzeitig bereits der Termin für die Prüfung über die demokratische Ordnung sowie der Geschichte Österreichs und des Landes Vorarlbergs vergeben.
 
Nach Antragabgabe werden unverzüglich die erforderlichen Erhebungen eingeleitet. Nach einer Dauer von ca. sechs Monaten, nach positiven Erhebungen und abgelegtem Staatsbürgerschaftstest kann dann der sogenannte Zusicherungsbescheid ausgefolgt werden, mit dem der Antragsteller den Austritt aus seinem bisherigen Staatsverband beantragen kann. Sobald der Austritt nachweislich erfolgt ist und der Abteilung Ia – Inneres zur Kenntnis gebracht worden ist, werden abschließende Erhebungen eingeleitet (Dauer ca. 2 – 3 Monate), nach deren Abschluss dann letztlich die Verleihung vorgenommen werden kann.
 
Für das Beratungsgespräch vereinbaren Sie bitte mit dem Sekretariat, Tel.: +43 5574/511-21150 telefonisch einen Termin.

Um Ihnen unangenehme Wartezeiten zu ersprachen, erfolgt jeder Parteienverkehr nur nach Terminvergabe. Dafür kontaktieren Sie bitte ebenfalls das Sekretariat.
 
Angemerkt wird, dass je nach Fall die Beibringung weiterer Unterlagen erforderlich sein kann.
 
Selbstverständlich können Sie sich auch durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.
 
Der Einbürgerungsantrag und die beizubringenden Unterlagen sowie die Verleihung/der Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft sind kostenpflichtig.

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