Aufgrund des derzeit gültigen Staatsbürgerschaftsgesetzes sind für den Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft Nachweise über die Kenntnis der deutschen Sprache zu erbringen.
Nachweis durch Zeugnisse:
Folgende Zeugnisse weisen Ihre Sprachkenntnisse nach:
- Schulbesuchsbestätigung sechs- bis zehnjähriger Kinder
- Schulnachricht oder Schulzeugnis mit positiver Note in Deutsch zehn- bis fünfzehnjähriger Kinder
- Fünf Schulnachrichten und fünf Schulzeugnisse mit positiver Abschlussnote in Deutsch bei Besuch einer fünfjährigen Pflichtschule
- Inländisches Schulzeugnis mit positiver Abschlussnote in Deutsch auf dem Niveau der neunten Schulstufe
- Ausländisches Schulzeugnis mit positiver Abschlussnote in Deutsch auf dem Niveau der neunten Schulstufe
- Positives Lehrabschlusszeugnis
- Zeugnis Deutsch-Integrationskurs (Niveau A1) gemäß Integrationsvereinbarung nach dem Fremdengesetz 1997
- Zeugnis Deutsch-Integrationskurs (Modul B1) gemäß Integrationsvereinbarung nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz
Nachweis durch Kurszeugnis oder Sprachdiplom:
Wenn Sie keines der oben genannten Zeugnisse vorlegen können, müssen Sie ein Kurszeugnis oder ein Sprachdiplom vorlegen, aus dem hervorgeht, dass Sie über Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen verfügen.
- Sie haben bereits einen Deutschkurs auf dem Niveau B1 absolviert oder eine entsprechende Deutschprüfung abgelegt
Ihre Kursbestätigung beziehungsweise Ihr Sprachdiplom muss ausdrücklich Sprachkenntnisse zumindest auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen bestätigen. Sollte dies nicht der Fall sein, bitten Sie das Sprachinstitut um eine nachträgliche Bestätigung.
- Sie haben noch keinen Sprachkurs besucht und verfügen dennoch über gute Kenntnisse der deutschen Sprache
Wenden Sie sich an ein allgemein anerkanntes Kurs- und Prüfungsinstitut. Absolvieren Sie eine Prüfung über das Niveau B1, wobei manche Institute auch vorbereitende Kurzkurse anbieten. (Mögliche Kurs- und Prüfungsinstitute: Volkshochschule Vorarlberg, Arbeiterkammer)
- Sie haben noch nie einen Deutschkurs besucht und verfügen auch nicht über ausreichende Deutschkenntnisse, um die Prüfung auf Niveau B1 bestehen zu können
Wenden Sie sich an ein allgemein anerkanntes Kursinstitut, das Deutschkurse anbietet. Besuchen Sie einen Kurs und absolvieren Sie eine Prüfung über das Niveau B1.
(Mögliche Kursinstitute: Volkshochschule Vorarlberg, Arbeiterkammer)