Die Kosten für die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft setzen sich aus Bundesgebühren und Landesverwaltungsabgabe (abhängig vom jeweiligen Bundesland) zusammen.
Die Bundesgebühren betragen im Allgemeinen für eine/n Antragsteller/in 976,80 Euro. Wird die Staatsbürgerschaft auf eine/n Ehegatten/in erstreckt, erhöht sich der Betrag um 759,70 Euro. Für minderjährige Kinder, auf die die Staatsbürgerschaft abgeleitet wird, fallen Bundesgebühren in der Höhe von je 217,10 Euro an. Beim Erwerb der Staatsbürgerschaft gemäß § 25/2 StbG beträgt die Bundesgebühr 217,10 Euro.
Die Vorarlberger Landesverwaltungsabgabe kann im Allgemeinen zwischen 103,40 Euro bis 1.090,00 Euro betragen. Für Ehegatten fällt ebenfalls ein Betrag zwischen 103,40 Euro und 1.090,00 Euro an. Kinder sind gebührenfrei. Bei einem Rechtsanspruch reduzieren sich die Kosten auf die Hälfte.
Die Gebühren für die Verleihung der Staatsbürgerschaft sind ein paar Tage vor der Verleihung mittels Zahlschein zu entrichten.
Neben den Gebühren für die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft sind noch zusätzlich die für das Verfahren erforderlichen Unterlagen nach dem Bundesgebührengesetz zu vergebühren.
Wir dürfen Sie darauf aufmerksam machen, dass auch bei einem negativen Verfahrensabschluss die vom Gebührengesetz vorgeschriebenen Stempelgebühren für das Ansuchen um Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft und die sonstigen Schriftstücke zu entrichten sind.