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Allgemeine Einbürgerungsvoraussetzungen

Zur Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft müssen in jedem Fall die nachstehend angeführten allgemeinen Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllt sein:

  • Unbescholtenheit (keine gerichtlichen Verurteilungen, kein anhängiges Strafverfahren – sowohl im In- als auch im Ausland, keine schwer wiegenden Verwaltungsübertretungen)
  • Kein bestehendes Aufenthaltsverbot sowie kein anhängiges Verfahren zur Aufenthaltsbeendigung sowohl im Inland als auch in einem anderen EWR-Staat und keine Ausweisungsverfügungen in den letzten zwölf Monaten
  • Bejahende Einstellung zur Republik Österreich
  • Hinreichend gesicherter Lebensunterhalt
    • kein Sozialhilfebezug während der letzten drei Jahre (Hinweis auf Richtsätze nach ASVG § 10/5)
  • Hauptwohnsitz (als Mittelpunkt der Lebensbeziehungen) und je nach Sachverhalt eine entsprechende Aufenthaltsdauer
  • Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit
  • Kenntnisse der demokratischen Ordnung sowie der Geschichte Österreichs und Vorarlbergs
  • Nachweis der Kenntnis der deutschen Sprache (Modul B1 oder Schulzeugnis mit positiven Abschluss in Deutsch auf den Niveau der 9. Schulstufe)

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