Zur Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft müssen in jedem Fall die nachstehend angeführten allgemeinen Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllt sein:
- Unbescholtenheit (keine gerichtlichen Verurteilungen, kein anhängiges Strafverfahren – sowohl im In- als auch im Ausland, keine schwer wiegenden Verwaltungsübertretungen)
- Kein bestehendes Aufenthaltsverbot sowie kein anhängiges Verfahren zur Aufenthaltsbeendigung sowohl im Inland als auch in einem anderen EWR-Staat und keine Ausweisungsverfügungen in den letzten zwölf Monaten
- Bejahende Einstellung zur Republik Österreich
- Hinreichend gesicherter Lebensunterhalt
- kein Sozialhilfebezug während der letzten drei Jahre (Hinweis auf Richtsätze nach ASVG § 10/5)
- Hauptwohnsitz (als Mittelpunkt der Lebensbeziehungen) und je nach Sachverhalt eine entsprechende Aufenthaltsdauer
- Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit
- Kenntnisse der demokratischen Ordnung sowie der Geschichte Österreichs und Vorarlbergs
- Nachweis der Kenntnis der deutschen Sprache (Modul B1 oder Schulzeugnis mit positiven Abschluss in Deutsch auf den Niveau der 9. Schulstufe)