Die Tourismus- und Freizeitwirtschaft sieht sich auf Grund der sich rasch verändernden Rahmenbedingungen der Notwendigkeit ausgesetzt, sich sowohl in Hinblick auf die baulichen Gegebenheiten als auch Aspekte der Software anzupassen. Die mit diesen Richtlinien angebotenen Unterstützungen sollen helfen, diesen Wandel zu beschleunigen und die dafür notwendigen Maßnahmen umzusetzen.
Das Land Vorarlberg übernimmt Förderungen für die Teile A, B und C dieser Richtlinien. Die Förderungsabwicklung erfolgt über die Österreichische Hotel- und Tourismusbank Ges.m.b.H. bei der auch Anträge und Richtlinien erhältllich sind.