Das Land Vorarlberg im Internet
Schule (Abteilung IIa) - Förderungen
- Beiträge zu Schulveranstaltungen für PflichtschülerInnen
Über die Direktionen der Pflichtschulen werden Anträge für Schulveranstaltungsunterstützungen an die Eltern bedürftiger Kinder hinausgegeben. Die vollständig ausgefüllten Anträge sind dem Klassenvorstand zurück zu geben und werden über die Direktion der Schule dem Land zur weiteren Bearbeitung übersendet. Die Unterstützungen sind je nach Bedürftigkeit gestaffelt und betragen zwischen € 52,00 und € 100,00.
- Förderung von Schülern
Bedürftige SchülerInnen, die eine allgemein oder berufsbildende mittlere oder höhere Schule in Vorarlberg besuchen, können das Ansuchen um eine Schul- und/oder Heimbeihilfe beim Landesschulrat für Vorarlberg, 6900 Bregenz, Bahnhofstraße 12 (www.lsr-vbg.gv.at), einbringen. Für bestimmte Schulen wie die Schihauptschule Schruns oder die Polytechnischen Schulen kann bei internatsmäßiger Unterbringung und entsprechender Bedürftigkeit ein Antrag beim Amt der Vorarlberger Landesregierung (Schulabteilung) eingereicht werden. Eine Förderung ist auch beim Besuch von Schulen im benachbarten Ausland (Grenzraum) möglich, sofern in Vorarlberg oder Tirol eine Schule mit gleichartigem Ausbildungsziel nicht vorhanden ist.