Durch finanzielle Anreize sollen naturschutzverträgliche Nutzungen möglichst gefördert werden. Die Mittel des Naturschutzfonds können zur Förderung der überörtlichen Belange des Naturschutzes und der Landschaftsentwicklung bereitgestellt werden. Die Förderung der überörtlichen Belange des Naturschutzes und der Landschaftsentwicklung kann durch Finanzierung von eigenen Projekten des Landes sowie durch die Förderung von Vorhaben Dritter erfolgen (Vertragsnaturschutz). Unter Förderung von Vorhaben Dritter ist sowohl die Leistung finanzieller Beiträge zu Aufwendungen als auch die finanzielle Abgeltung von Einkommenseinbußen, die mit dem Vorhaben verbunden sind, zu verstehen.
Der Naturschutzfonds stellt seine Mittel bereit für:
Für die Vergabe von Förderungen aus dem Naturschutzfonds sind nach dem Beschluß
der Vorarlberger Landesregierung vom 28.07.1998, die Richtlinien der
Landesregierung für die Verwaltung des Naturschutzfonds anzuwenden.
Weitere Informationen:
Rechenschaftsberichte der Abteilung Umweltschutz
Text: DI Max Albrecht
Foto: Mag Cornelia Peter
Kontakt:
Amt der Landesregierung – Umweltschutz (LageplanFahrplan)
Download:
Richtlinien der Landesregierung für die Verwaltung des Naturschutzfonds (130 kB)
Der Vorarlberger Naturschutzfonds (1.6 MB)
Die erforderlichen Programme zum Anzeigen und Abspielen finden Sie hier: Download Programme