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Das Land Vorarlberg im Internet

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Das Land Vorarlberg im Internet

Nachhaltige Entwicklung

Das Büro für Zukunftsfragen fördert innovative Ansätze für eine Nachhaltige Entwicklung

Das Büro für Zukunftsfragen ist eine Stabstelle im Amt der Vorarlberger Landesregierung und versteht sich als Impulsgeber und Schnittstelle für zukunftsfähige Entwicklungsprozesse: Es fördert innovative Ansätze für eine Nachhaltige Entwicklung. Zu diesem Zweck werden engagierte Menschen dabei unterstützt, innovative Lösungen für aktuelle gesellschaftspolitische Herausforderungen zu finden und erfolgreich umzusetzen.

Förderungsleitfaden: Vorarlbergs Zukunft nachhaltig gestalten
Förderung von Kleinprojekten und Initiativen

Seit inzwischen 10 Jahren prägt ein Begriff zunehmend die Diskussion auf der gesellschaftlichen und auch auf der politischen Bühne: Nachhaltige Entwicklung. Diese Wortkombination aus dem bewahrenden Attribut „Nachhaltigkeit“ und dem vorwärtsgerichteten Begriff „Entwicklung“ beschreibt einen Zukunftsweg, bei dem anstehende Probleme vor allem durch fachübergreifende, alle Beteiligten einbeziehende Aktivitäten gelöst werden können.
Der Begriff der Nachhaltigen Entwicklung wurde im Jahr 1992 im Abschlussdokument der UN-Generalversammlung für Umwelt und Entwicklung in Rio - der sogenannten Agenda 21 – geprägt, und somit auch von allen Ländern, die diese Rio-Erklärung ratifiziert haben, Teil ihrer nationalen Bestrebungen.
Eine Besonderheit der Agenda 21 ist, dass sie ein Kapitel enthält, das neben der Umsetzungsverantwortung der Nationalstaaten ganz bewusst die lokale Ebene, das sind die Kommunen, Städte und Dörfer in die Pflicht nimmt. Das ist die Ebene, die für Menschen überschaubar ist, die ihnen Identität gibt, und auf der auch erstmals die ganze Vielschichtigkeit von komplexen Problemstellungen auftaucht. Von der Arbeitsplatzsituation, über soziale Beziehungen und Zusammenleben, bis hin zum Zustand der natürlichen Umwelt wird auf der lokalen Ebene spürbar, welche Auswirkungen verschiedene Handlungen in den unterschiedlichen Lebens- und Umweltbereichen haben.
In Vorarlberg laufen seit langer Zeit richtungsweisende Programme und Initiativen, die sehr viele Bereiche nachhaltiger Entwicklung abdecken. Ob es sich um den Energiesektor, den Bereich Naturschutz, den Bereich soziale Gerechtigkeit, Generationen, Jugend, das Thema dynamischer Wirtschaftsstandort und Arbeitsmarkt, oder die grenzenüberschreitende Verantwortung handelt, die Menschen in Vorarlberg leisten durchaus Pionierarbeit.
Um diese Bemühungen, die sehr oft von Vereinen, Einzelpersonen, Initiativen, Schulen oder Gemeinden ausgehen, zusätzlich zu unterstützen, und eine stärkere Vernetzung zwischen den unterschiedlichen Lebensbereichen bei der Umsetzung von Massnahmen zu erreichen, wurde das vorliegende Förderprogramm für Kleinprojekte der Nachhaltigen Entwicklung ins Leben gerufen.


Ziel ist es, einer möglichst großen Zahl von Akteuren unkompliziert und schnell eine finanzielle Unterstützung für ihre Aktionen und Vorhaben zukommen zu lassen. Dabei sollen vor allem Vorhaben, bei denen ehrenamtliches Engagement und Eigeninitiative der Akteure im Vordergrund stehen, bei der Umsetzung gefördert werden.

Ausführende Stelle im Amt der Vorarlberger Landesregierung ist dafür das Büro für Zukunftsfragen, das natürlich auch für Anfragen diesbezüglich jederzeit gerne zur Verfügung steht.
 

1.      Förderungsempfänger

·         Vereine, Gruppen, Initiativen, deren Ziele und Zwecke auf Gemeinnützigkeit ausgerichtet sind,

·         Privatpersonen, sofern durch die geförderte Aktivität eine breite Schicht der Öffentlichkeit eingebunden wird,

·         Gemeinden und Schulen


2.      Förderungsgegenstand

Sämtliche Aktivitäten und Vorhaben, die im Sinne des Konzeptes einer nachhaltigen Entwicklung ganzheitliche Ansätze zur Lösung anstehender Probleme unter Einbeziehung einer größeren Öffentlichkeit zum Ziel haben. Gefördert wird die Umsetzung von Projektideen, sofern die Planung den Kriterien (siehe unten) entspricht, und in Umsetzung befindliche Vorhaben. Abgeschlossene Projekte können nicht mehr gefördert werden.

Besonderer Wert wird auf die Förderung von Vorhaben gelegt, bei deren Umsetzung ehrenamtliches Engagement und Eigeninitiative im Vordergrund steht.

3.      Kriterien für die Förderung

·         Nachvollziehbare, transparente Planung und Beschreibung des Vorhabens

·         Inhaltliche Stimmigkeit und Berücksichtigung eines interdisziplinären Ansatzes

·         Zielgruppeneinbindung und Dialog

·         Stimulation von Selbsthilfe und Eigenaktivität

·         Anteil der ehrenamtlich geleisteten Arbeit zu Gesamtkosten

·         Aspekte von Bewusstseinsbildung für eine breitere Öffentlichkeit

·         Eine möglichst umfassende Sicht- und Herangehensweise (Interdisziplinarität)

·         Aufbereitung der Ergebnisse im Format der beiliegenden Checkliste „Dokumentation“ zur Veröffentlichung in der Internetplattform „Unternehmen.V“

·         Einhaltung der im Auszug der Allgemeinen Förderrichtlinien der Vorarlberger Landesregierung enthaltenen Vorschreibungen.

4.      Höhe der Förderung

Das vorliegende Förderprogramm ist auf die Unterstützung von überschaubaren, dezentralen Kleinvorhaben ausgelegt, die maximale Fördersumme mit € 770,- dementsprechend begrenzt.


5.      Antragstellung

·         Einreichung des Vorhabens anhand des beiliegenden Förderungsantrags

·         Nachweis einer Bankverbindung mit Legitimation


nach Abschluss des Vorhabens wird eine Dokumentation der Ergebnisse anhand der Checkliste „Dokumentation“ und Abrechung unter Verwendung von Originalbelegen verlangt.


6.      Formulare und Checklisten finden Sie hier.

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