Förderungen sind schriftlich zu beantragen. Die Anträge werden nach dem Datum des Einlangens und unter Berücksichtigung der Dringlichkeit gereiht. Derzeit besteht auf Grund der großen Zahl von Ansuchen eine Warteliste. Mit dem Bau geförderter Projekte darf erst nach Erteilung der schriftlichen Förderungszusage begonnen werden.
Die Förderung folgender Maßnahmen kann schriftlich beantragt werden:
Errichtung oder Umbau von Wegen, die dem Stand der Technik nicht mehr entsprechen und Instandsetzung von Wegen: Ersatz oder grundlegende Ergänzung von Teilen einer bestehenden Weganlage einschließlich präventiver Maßnahmen größeren Umfangs (z.B. Deckschichten, Entwässerungen, Brückensanierungen, Investitionen in die Verkehrssicherheit).
- Maßnahmen zur Verbesserung des ländlichen Wegenetzes und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in ganzjährig bewohnten Gebieten – MODELL VORARBERG
- Gewährung von besonderen Bedarfszuweisungen zu den Gemeindekosten für die Erneuerung von Schwarzdecken auf Güterwegen in ganzjährig bewohnten Gebieten. (B18 – Erneuerung von Schwarzdecken auf Güterwegen)
- Gewährung von besonderen Bedarfszuweisungen für die Schneeräumung auf Güterwegen in kleinen oder finanzschwachen Gemeinden (B 22 – Schneeräumung auf Güterwegen)
(Förderungsantrag)