Förderungsziel
- Sicherung, Wiederherstellung und Verbesserung der Funktionsfähigkeit der Kultur-landschaft und des Landschaftsbildes unter Berücksichtigung von ökologischen Erfordernissen
- Aufrechterhaltung wichtiger Präventiv- und Schutzaufgaben gegen Naturgewalten zur Sicherung von Landschafts- und Siedlungsraum
- Vermeidung der Intensivierung der Landnutzung und damit verbundenen negativen Umweltfolgen, der Bewirtschaftsaufgabe ganzer Landstriche und der zunehmenden Verwaldung offener Kulturlandschaften
- Berücksichtigung und Schutz natürlicher Lebens-grundlagen bei der Schaffung landwirtschaftlicher Grundbesitze in zweckmäßiger und leistungs-fähiger Form und Größe
Förderungsgegenstände
Investitions-, Organisations- und Planungskosten für folgende Maßnahmen im Bereich der Landschafts- und Ufergestaltung, zur Schaffung von Biotopverbundsystemen und Pufferflächen und zum Schutz des Bodens, die kollektiv und gebietsbezogen erfolgen und umweltorientiert sind:
- die Anlage von Streuobstbeständen, Gehölzinseln und –streifen, Windschutzgürteln und anderen Landschaftselemente
- die Erhaltung (z.B. durch Schwendung) von wertvollen Landschaftselementen wie z.B. verbuschte Trockenrasen, Staudenhage, Kopfweiden und Altbäume auf ausschließlich öffentlichen Flächen, für die keine Prämien gemäß dem Österreichischen Agrarumweltprogramm bezogen werden
- die Errichtung von traditionellen, besonders kulturlandschaftsprägenden Elementen wie z.B. Steinmauern, Terrassen
- Almschutzmaßnahmen und Schwendung im Rahmen von Wald-Weide-Trennungen
- die Erhaltung und Entwicklung naturschutzfachlich wertvoller Ressourcen zur Unter-stützung der regionalen Eigenart der Kulturlandschaften insbes. seltene oder repräsentative Pflanzen- und Tierarten.
- naturschutzorientierte Begleitmaßnahmen landschaftsgebundener Erholung z.B. in Naturparken.