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Kultur 2000 - Ausschreibung 2006

Ausschreibung 2006

Die Europäische Kommission hat am 12. Juli 2005 die Ausschreibung des Programms KULTUR 2000 für das Jahr 2006 im Amtsblatt C 172 veröffentlicht.

2006 werden Kooperationsprojekte in den Bereichen Musik, darstellende Kunst, Kulturerbe, bildende und visuelle Kunst, Literatur und Bücher unterstützt. Vorgesehen sind außerdem literarische und philosophische Übersetzungen und Maßnahmen der kulturellen Zusammenarbeit in Drittländern.

Die Projekte sollen eine möglichst große Anzahl von Kulturakteuren aus den verschiedenen Staaten einbeziehen und die Mobilität von Künstlern und Kulturschaffenden und die Verbreitung von Werken bestmöglich fördern.

KULTUR 2000 zielt auf die Unterstützung von qualitativ wertvollen Projekten ab, die Innovation und Kreativität fördern, einen europäischen Mehrwert aufweisen und aktuelle Anliegen und Interessen der Kulturschaffenden reflektieren.

Die Projekte müssen sich mit mindestens einem der drei folgenden Themen befassen:

* Einbeziehung der BürgerInnen
* Einsatz neuer Technologien bzw. Medien im kulturellen Schaffen (angewandte und kreative Nutzung der neuen Technologien)
* Tradition und Innovation: Brückenschlag zwischen Vergangenheit und Zukunft

Teilnahmeberechtigt sind

Öffentliche und private kulturelle Einrichtungen mit eigener Rechtsform, die aus einem der folgenden Länder kommen:

* den 25 Mitgliedstaaten der Europäischen Union
* Island, Norwegen und Liechtenstein
* den Beitrittsländern Bulgarien, Rumänien und dem Beitrittskandidaten Türkei

(ad Türkei: Voraussetzung für die Teilanhme ist der Abschluss einer Vereinbarung zwischen der türkischen Regierung und der Europäischen Kommission)

Besonderer Wert wird auf Projekte gelegt, in denen KulturveranstalterInnen aus den EU/EWR-Staaten und den Beitrittsländern kooperieren.

Die Projekte müssen vor dem 15. November 2006 beginnen.

Die Einreichfrist für einjährige Projekte und Übersetzungsprojekte ist der 17. Oktober 2005 bzw. der 28. Oktober 2005 für mehrjährige Projekte und Kooperationsprojekte zur kulturellen Zusammenarbeit mit Drittländern.

Bei einjährigen Projekten müssen mindestens 3 Partner aus den oben genannten Ländern zusammenarbeiten. Zwischen 50.000,-- und 150.000,-- € können beantragt werden, wobei maximal 50% der förderfähigen Gesamtprojektkosten durch KULTUR 2000 gedeckt werden. Die Projekte dürfen höchstens 12 Monate dauern.

Anträge für Übersetzungsprojekte müssen die Übersetzung von mindestens vier und höchstens zehn förderfähigen Büchern umfassen. Durch die Gemeinschaftshilfe wird das Übersetzerhonorar abgedeckt, sofern das Honorar für alle im Antrag enthaltenen Bücher insg. € 50.000,-- bzw. 60% der gesamten Projektkosten nicht übersteigt.

Weiters sind Maßnahmen der kulturellen Zusammenarbeit mit Drittländern vorgesehen. Diese einjährigen Projekte aus allen Kulturbereichen werden in einem Drittland durchgeführt und müssen die Zusammenarbeit von einschlägigen europäischen und vergleichbaren Einrichtungen in Drittländern beinhalten.

Mehrjährige Projekte müssen mindestens 5 Kooperationspartner aus den oben genannten Ländern und eine Laufzeit von 2-3 Jahren aufweisen. Dafür werden mindestens 50.000,-- und höchstens 300.000,-- € pro Jahr zur Verfügung gestellt. Die Förderung darf 60% der förderfähigen Gesamtprojektkosten nicht übersteigen.

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