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Das Land Vorarlberg im Internet

Kleingewerbeförderung

Kurzfassung der Förderung

Förderungsempfänger

Kleine Betriebe, die den Sparten Handel, Industrie, Gewerbe und Handwerk, Transport und Verkehr, Information und Consulting sowie Tourismus- und Freizeitwirtschaft der Wirtschaftskammer Vorarlberg angehören.

 

Förderbare Vorhaben

  • Anlagen-Investitionen zur Errichtung, Erweiterung oder Modernisierung von Betrieben

 

Art und Umfang der Förderung

  • Förderungsinstrument: Einmalzuschuss in Höhe von 7,5 % bzw. 10 % bei der Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze
  • Kredithöhe: Mindestkreditgrenze: Euro 25.000,--
    Höchstgrenze: Euro 100.000,--

 

Antragstellung

Die Anträge sind über die Hausbank vor Inangriffnahme des Projektes beim Amt der Landesregierung, Abteilung Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten, einzubringen.

 

Gesamte Förderungsrichtlinie

Die gesamte Förderungsrichtlinie finden Sie unter Anträge und Formulare.

Infobox

Kontakt:

  1. Amt der Landesregierung – Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten (Lageplan·Fahrplan), Telefon +43 (0) 5574 / 511-26105, E-Mail 


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