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Das Land Vorarlberg im Internet

Jungunternehmer - Förderung

Kurzfassung der Förderung

Förderungsempfänger

  • natürliche Personen
  • Personengesellschaften, Gesellschaften nach bürgerlichem Recht, Erwerbsgesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung
  • Als Bedingung gilt die erstmalige Schaffung einer gewerblichen Existenz

 

Förderbare Vorhaben

  • Erwerb von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens (nur als Betriebsvermögen)
  • Umbauten, Erneuerungen, Modernisierungen und Rationalisierungen
  • Aufwand für Ablösen bei Betriebsübernahmen und Übernahme von Darlehen
  • Erwerb von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen

 

Art und Umfang der Förderung

Einmalzuschuss in Höhe von 10 % für Kredite bis maximal Euro 50.000,--.

 

Antragstellung

Die Ansuchen sind vor Inangriffnahme des Projektes beim Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten, einzureichen.

 

Gesamte Förderungsrichtlinie

Die gesamte Förderungsrichtlinie finden Sie unter Anträge und Formulare.

Infobox

Kontakt:

  1. Amt der Landesregierung – Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten (Lageplan·Fahrplan), Telefon +43 (0) 5574 / 511-26105, E-Mail 


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