Der Global Marshall Plan umfasst die folgenden fünf Kernziele:
• Durchsetzung der weltweit vereinbarten Mileniumsziele der Vereinten Nationen bis zum Jahr 2015.
• Aufbringung der zur Erreichung der Mileniumsziele zusätzlichen 100 Mrd. US$ jährlich zur Förderung weltweiter Entwicklung.
• Faire und wettbewerbsneutrale Aufbringung der Benötigten Mittel auch über Belastung globaler Transaktionen.
• Schrittweise Realisierung einer weltweiten Ökosozialen Marktwirtschaft durch Etablierung eines besseren Ordnungsrahmens der Weltökonomie z.B. über eine Verknüpfung etablierter Regelwerte und vereinbarter Standards für Wirtschaft, Umwelt und Soziales (WTO; UNEP und ILO-Kernstandards).
• Neuartige Formen basisorientierter Mittelverwendung bei gleichzeitiger Bekämpfung von Korruption.
Der Global Marshall Plan betrachtet die Erreichung der Millenniumsentwicklungsziele der Vereinten Nationen aus dem Jahr 2000, die von 191 Staaten unterzeichnet wurden, als einen wichtigen ersten Schritt. Bis zum Jahr 2015 sollen also die folgenden Ziele erreicht werden:
1. Extreme Armut und Hunger beseitigen
2. Grundschulbildung für alle Kinder gewährleisten
3. Gleichstellung der Frauen fördern
4. Kindersterblichkeit senken
5. Gesundheit der Mütter verbessern
6. HIV/Aids, Malaria und andere Krankheiten bekämpfen
7. Ökologische Nachhaltigkeit gewährleisten
8. Eine globale Partnerschaft für Entwicklung
Der Ansatz des „Global Marshall Planes“ ist ein zweifacher. Es geht um eine klassische Win-Win_ Strategie, auf der einen Seite, dass den ärmsten Teilen der Welt viel effizienter geholfen wird. Es geht aber auch insbesondere darum, dass der ärmere Teil der Welt auch in die Lage versetzt wird und bereit ist, soziale und ökologische Mindeststandards zu realisieren und auch umzusetzen.
Der Vorarlberger Landtag hat darum am 10.05.2006 wie folgt beschlossen:
1. Sich zur Idee und zu den Zielen der Initiative „Global Marshall Plan“ zu bekennen und diese aktiv zu unterstützen und in diesem Zusammenhang weiterhin für eine klare Absicherung der öffentlichen Verantwortung im Bereich der Daseinsvorsorge einzutreten.
2. Den „Global Marshall Plan“ mit Informationsveranstaltungen bzw. unter Miteinbeziehung bestehender einschlägiger Aktivitäten, Initiativen und Strukturen des Landes in Vorarlberg bekannt zu machen.
3. Bei der Bundesregierung dafür einzutreten, die Initiative „Global Marshall Plan“ im Rahmen der Österreichischen EU_Ratspräsidentsschaft und darüber hinaus aktiv zu unterstützen.
Richtungsweisende Projekte und Veranstaltungen, die die Öffentlichkeit informieren und zu einem verantwortungsvollen und initiativen Handeln anregen, sollen gefördert werden.
Ausführende Stelle im Amt der Vorarlberger Landesregierung ist dafür das Büro für Zukunftsfragen.
Förderungsempfänger
• Vereine, Gruppen, Initiativen, deren Ziele und Zwecke auf Umsetzung des GMP ausgerichtet sind,
• Privatpersonen, sofern durch die geförderte Aktivität eine breite Schicht der Öffentlichkeit eingebunden wird,
• Gemeinden und Schulen
Förderungsgegenstand
Richtungsweisende Projekte und Veranstaltungen, die die Öffentlichkeit informieren und zu einem verantwortungsvollen und initiativen Handeln anregen, sollen gefördert werden.
Gefördert wird die Umsetzung von Projektideen, sofern die Planung den Kriterien (siehe unten) entspricht, und in Umsetzung befindliche Vorhaben.
Besonderer Wert wird auf die Förderung von Vorhaben gelegt, bei deren Umsetzung ehrenamtliches Engagement und Eigeninitiative im Vordergrund steht.
Mögliche Kriterien für die Förderung
qualitativ:
• Bewusstseinsbildung und Handeln im Sinne der Globalen Gerechtigkeit
• Nachvollziehbare, transparente Planung und Beschreibung des Vorhabens
• Inhaltliche Stimmigkeit und Berücksichtigung eines interdisziplinären Ansatzes
• Dialog zwischen Zielgruppen
• Stimulation von Selbsthilfe und Eigenaktivität
• regionale Initiative oder externe Kampagne
• Dokumentation
• Evaluierung
quantitativ
• Teilnehmerzahl
• Referentenzahl
• Anzahl und Dauer der Veranstaltungen
• Anzahl der beteiligten Institutionen
Einhaltung der im Auszug der Allgemeinen Förderrichtlinien der Vorarlberger Landesregierung enthaltenen Vorschreibungen.
Höhe der Förderung
Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Erfüllung der vorgegebenen quantitativen und qualitativen Punkte.
Antragstellung
• Schriftliche Einreichung des Vorhabens (Förderformular)
• Nachweis einer Bankverbindung mit Legitimation
Nach Abschluss des Vorhabens wird eine Dokumentation der Ergebnisse und die Abrechung unter Verwendung von Originalbelegen verlangt.
• Das Antragsformular finden Sie hier.