Ziele der forstlichen Förderung in unserem Land sind die Erhaltung des gesunden, natürlichen Waldes, die Abwendung von Gefahren, die Begünstigung schonender Waldnutzungsformen sowie Maßnahmen zur Aufforstung in Hochlagen.
Möglichkeiten der Förderungen im Wald:
Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Schutz-, Wohlfahrts- und Erholungswirkungen des Waldes; z.B. Schutzwaldverbesserung (Aufforstung, Pflege, Erschließung, Seilkranbringung), Erholungseinrichtungen, etc.
Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen und ökologischen Funktionen des Waldes wie Waldpflege, Forstschutz, etc.
Maßnahmen zur Aus- und Weiterbildung sowie zur Vermarktung von Holz- und Holzprodukten
Förderung von Forstbetriebsgemeinschaften
Schutzwald schützt vor Naturgefahren
Der Schutzwald ist das natürliche Schutzschild zur Abwehr von Naturgefahren wie Lawinen, Muren, Steinschlag. Die Förderung unterstützt insbesondere Aufforstungen, Pflege und Forstschutz, Seilkranbringung, Wegbau sowie einfache technische Maßnahmen.
Wer kann Förderungen beantragen und wohin können Sie sich wenden?
Als Antragsteller können private Waldbesitzer, Agrargemeinschaften, Waldgenossenschaften,Gemeinden, Personen, die Holztransporte mit Pferden durchführen und Bringungsgenossenschaften auftreten. Ansprechpartner ist das Amt der Landesregierung, Abteilung Forstwesen, die jeweilige Forstabteilung bei Ihrer Bezirkshauptmannschaft oder der örtliche Waldaufseher.
Antragsformular und Richtlinien Vorarlberger Waldfonds