Neben der Wasserkraft ist Biomasse der heimische Energieträger mit dem größten energetischen und volkswirtschaftlichen Potential. Biomasse ist CO² neutral und regional verfügbar. Der Anteil der heimischen Wertschöpfung ist sehr hoch. Die Förderungsrichtlinien für das Jahr 2012 wurden seitens der Landesregierung beschlossen.
In den letzten Jahren hat in Vorarlberg ein intensiver Ausbau von Biomasseheizwerken stattgefunden. Der weitere Ausbau wird an die Vorarlberger Forststrategie 2018 gekoppelt. Die zulässige Anlagengröße ist mit 1 MW, bezogen auf die Nennleistung des Biomassekessels, begrenzt. Größere Anlagen sind nur bei innovativen Ansätzen, z.B. der Nutzung von Abwärme zulässig. Für Anlagen mit einer Nennleistung des Biomassekessel >400 kW oder einer Trassenlänge von mehr als 1.000 Laufmeter, ist das Qualitätsmanagementsystem qm-heizwerke Förderungsvoraussetzung.
Detaillierte Informationen entnehmen Sie dem "Informationsblatt der Vorarlberger Landesregierung zur Förderung von Biomasse-Nahwärmeprojekten".
Für die Antragsstellung können Sie die Datenblätter der Kommunalkredit Public Consulting (KPC) – Förderschiene Biomasse Nahwärme verwenden.
Auskünfte:
Weitere Auskünfte erhalten Sie telefonisch bei Herrn Christian Vögel unter der Telefonnummer 05574/511-26120.