Vorarlberg liegt mit einem Radverkehrsanteil von 15% überlegen an erster Stelle im Bundesländervergleich. Die Radverkehrsstrategie „Frischer Wind“ sieht bis 2015 eine Steigerung auf 17% vor. Dies kann jedoch nur erreicht werden, wenn auch in die Radverkehrsinfrastruktur investiert wird.
Der Großteil des Vorarlberger Radroutennetzes fällt in die Kompetenz der Gemeinden. Diese tragen dabei die Verantwortung für Konzeption und Planung, sowie für Bau, Betrieb und Erhaltung. Diese Bereiche werden vom Land Vorarlberg durch Förderungen unterstützt. Für diese Förderungsabwicklung trat am 01.01.2012 eine eigenständige Richtlinie zur Förderung von Radrouten in Kraft.
Die wichtigste Grundlage für die Förderungsabwicklung sind die Regionalen Radroutenkonzepte, welche in enger Zusammenarbeit von Gemeinden und dem Land erarbeitet wurden. Bei der Erstellung dieser Konzepte wurde vor allem auf die Sicherheit, die Attraktivität und die Schnelligkeit der Radverbindungen Rücksicht genommen. Es wurden sowohl bestehende, sowie geplante Routen dargestellt.
Das, durch die Zusammenführung dieser Konzepte, entstandene Netz dient als Grundlage für gezielte Investitionen in die Radverkehrsinfrastruktur. Durch die festgelegten Klassifizierungen der Landesradroute werden der jeweilige Qualitätsanspruch, sowie der dafür vorgesehen Fördersatz ersichtlich.
Förderwerbende sind die Vorarlberger Gemeinden, Gemeindeverbände bzw. sonstige Zusammenschlüsse von Vorarlberger Gemeinden, sowie Gemeindeimmobiliengesellschaften.
Die Regionalen Radroutenkonzepte geben jene überörtlichen Routenführungen vor, welche von Seiten des Landes gefördert werden. Diese Radrouten sind je einer der Kategorien Landesradroute Alltag, örtliche Hauptradroute oder Landesradroute Freizeit zugeordnet:
Wurde die Radroute in einem Regionalen Radroutenkonzept festgelegt und mit einer Kategorie versehen, dann sind folgende Leistungen förderungswürdig:
Ein zweistufiges Förderungsverfahren ermöglicht eine frühe Planungsabstimmung und die Zu- und Einteilung der Förderungsmittel (evtl. erforderliche Prioritätenreihung).
Eine Förderung kann nur dann gewährt werden, wenn die technischen Voraussetzungen und Qualitätsstandards, welche in der Förderrichtlinie festgehalten wurden, möglichst weitgehend eingehalten werden.
Das geplante Vorhaben ist frühzeitig hinsichtlich Projektkonzeption, Standards etc. mit dem Fördergeber abzustimmen. Somit kann das Projekt noch vor eventuellen Behördenverfahren und Grundablösen gemeinsam koordiniert und die Förderungswerbenden bei einer vorausschauenden Planung unterstützt werden. Mit dem Vorhaben sind je nach Art des Projektes u.a. folgende Unterlagen vorzulegen:
2. Stufe: Förderansuchen
Förderungen werden nur auf Grund schriftlicher Ansuchen gewährt, welche nachprüfbare Angaben über das gesamte Vorhaben sowie über den hiefür zu tragenden Aufwand enthalten. Dem Ansuchen sind folgende Unterlagen beizulegen:
Landesradrouten Alltag: 70% der anerkannten Kosten
Landesradrouten Freizeit: 50% der anerkannten Kosten
Örtliche Hauptradrouten Alltag: 50% der anerkannten Kosten
Bauwerke: 70% der anerkannten Kosten
Richtlinie zur Förderung von Radrouten
Rad- und Mountainbikewege in Vorarlberg
Kontakt:
Straßenbau – Objektmanagement Straßen (LageplanFahrplan)
Letzte Bearbeitung: 20.01.2012