Förderungsgegenstände
Voraussetzungen:
Es muß sich um einen Erstanschluß eines landwirtschaftlichen Betriebes handeln, wobei die Aufwendungen in einem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zum Wert des Objektes stehen müssen.
Nicht gefördert werden kann die Errichtung von Anlagen zum Energieverkauf (Einspeisung ins Öffentliche Netz).
Die geplanten Maßnahmen müssen vor Beginn mit der ABB abgesprochen werden.
Download:
Agrar-Informationsbroschüre (417 kB)
Verpflichtungserklärung (46 kB)
Merkmale von Rechnungen und Eigenleistungen (37 kB)
Eigenleistungsaufstellung (27 kB)
Die erforderlichen Programme zum Anzeigen und Abspielen finden Sie hier: Download Programme