Ziel der Investitionsförderung ist die Verbesserung der Lebens-, Arbeits-, Tierhalte-, Produktions- und Hygienebedingungen in der Landwirtschaft.
Die Förderung von Investitionen zur Modernisierung von landwirtschaftlichen Betrieben verfolgt folgende Ziele:
- Innovation: (Entwicklung und Anwendung neuer Verfahren, Techniken und Produkte)
- Wettbewerbsfähigkeit (-Verbesserung der Gesamtleistung der Betriebe; Verbesserung der landwirtschaftlichen Einkommen; Senkung der Produktionskosten; Steigerung der Wirtschaftlichkeit)
- Lebensmittelsicherheit,
Hygiene, und Qualität: Arbeitsplätze, Arbeitsbedingungen, Tierschutz:(Verbesserung der Lebensbedingungen für bäuerliche Familien; Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen; Verbesserung des Tierschutzes/Wohlergehens der Tiere
Förderungsgegenstände
- Bauliche Investitionen im Bereich landwirtschaftlicher Wirtschaftsgebäude, Funktions- und
- Wirtschaftsräume, einschließlich der funktionell notwendigen technischen Einrichtungen;
- Innerbetriebliche wegebauliche Erschließungen;
- Bauliche Investitionen und technische Einrichtungen für die Be- und Verarbeitung sowie die
- Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte; Einrichtung und Ausstattung von Arbeitsräumen für die Ausübung eines landwirtschaftlichen Nebengewerbes;
- Erwerb von Maschinen, Geräten und technischen Anlagen für die Innenwirtschaft;
Diese Investitionen können durch Investitionszuschüsse und Zinszuschüsse zu Agrarinvestitionskrediten unterstützt werden.