Das Land Vorarlberg leistet durch diese Förderung einen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für blinde und sehbehinderte Personen im Bereich von signalgeregelten Kreuzungen an Landesstraßen.
Es wird die Erstausstattung von Verkehrslichtsignalanlagen (VLSA) an Landesstraßen mit Blindensignalgebern gefördert.
Gemeinden
Der Antrag mit Nachweis der tatsächlich erwachsenen Kosten im Original ist an das Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Straßenbau (VIIb), Widnau 12, 6800 Feldkirch, zu richten.
Die Förderung beträgt 25 % der nachgewiesenen Nettokosten.
Kontakt:
Straßenbau – Objektmanagement EM-Ausrüstung (LageplanFahrplan)
Letzte Bearbeitung: 06.08.2009