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Das Land Vorarlberg im Internet

Blindensignalgeber bei Lichtsignalanlagen

Blindensignalgeber bei Lichtsignalanlagen

Warum wird gefördert?

Das Land Vorarlberg leistet durch diese Förderung einen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für blinde und sehbehinderte Personen im Bereich von signalgeregelten Kreuzungen an Landesstraßen.

Was wird gefördert?

Es wird die Erstausstattung von Verkehrslichtsignalanlagen (VLSA) an Landesstraßen mit Blindensignalgebern gefördert.

 

Voraussetzungen:
  • Nachweis des Bedarfs und
  • bei bestehenden Anlagen positive Prüfung in Zusammenarbeit mit den verkehrstechnischen Amtssachverständigen des Landes Vorarlberg und dem Vorarlberger Blindenbund oder
  • bei Neuanlagen positive Prüfung im Rahmen der erforderlichen verkehrsrechtlichen Verhandlung.
Wer erhält die Förderung?

Gemeinden

Wie komme ich zu einer Förderung?

Der Antrag mit Nachweis der tatsächlich erwachsenen Kosten im Original ist an das Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Straßenbau (VIIb), Widnau 12, 6800 Feldkirch, zu richten.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung beträgt 25 % der nachgewiesenen Nettokosten.

Infobox

Kontakt:

  1. Straßenbau – Objektmanagement EM-Ausrüstung (Lageplan·Fahrplan)

    1. DI Martin Fenkart, Telefon +43 (0) 5574 / 511 - 27841, E-Mail 

Letzte Bearbeitung: 06.08.2009


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