Förderungsschwerpunkte
Voraussetzung ist die erstmalige selbstständige Existenzschaffung. Ebenso ist die Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer erforderlich. Förderbar sind die Inanspruchnahme von betriebswirtschaftlichen Beratungen und die Teilnahme an Jungunternehmerseminaren.
Art und Umfang der Förderung
Gewährung eines 75 %igen Zuschusses für diese Vorhaben, max. Euro 1.900,-- und Bildungsleistungen.
Förderungsbedingungen
Die Gründung neuer oder die Übernahme bestehender Betriebe dürfen nicht länger als 3 Jahre zurückliegen. Die Förderung muß vor Inanspruchnahme der Beratungs- oder Bildungsleistungen bei der Wirtschaftskammer Vorarlberg beantragt werden.
Gesamte Förderungsrichtlinie
Die gesamte Förderungsrichtlinie finden Sie unter Anträge und Formulare.
Kontakt:
Amt der Landesregierung – Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten (LageplanFahrplan), Telefon +43 (0) 5574 / 511-26105, E-Mail wirtschaft@vorarlberg.at