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Das Land Vorarlberg im Internet

Beratungs- und Bildungskosten für Jungunternehmer - Förderung

Kurzfassung der Förderung

Förderungsschwerpunkte

Voraussetzung ist die erstmalige selbstständige Existenzschaffung. Ebenso ist die Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer erforderlich. Förderbar sind die Inanspruchnahme von betriebswirtschaftlichen Beratungen und die Teilnahme an Jungunternehmerseminaren.

 

Art und Umfang der Förderung

Gewährung eines 75 %igen Zuschusses für diese Vorhaben, max. Euro 1.900,-- und Bildungsleistungen.

 

Förderungsbedingungen

Die Gründung neuer oder die Übernahme bestehender Betriebe dürfen nicht länger als 3 Jahre zurückliegen. Die Förderung muß vor Inanspruchnahme der Beratungs- oder Bildungsleistungen bei der Wirtschaftskammer Vorarlberg beantragt werden.

 

Gesamte Förderungsrichtlinie

Die gesamte Förderungsrichtlinie finden Sie unter Anträge und Formulare.

Infobox

Kontakt:

  1. Amt der Landesregierung – Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten (Lageplan·Fahrplan), Telefon +43 (0) 5574 / 511-26105, E-Mail 


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