Alpungsprämie und Behirtungszuschlag für in Vorarlberg gealptes Vieh.
Die Auszahlung erfolgt an den Alpbewirtschafter, der die Prämie an die Tierbesitzer weiterleitet bzw gegenverrechnet.
Die Alpe muß im Alpkataster eingetragen sein.
Die Alpung der Tiere muß ununterbrochen mindestens 60 Tage dauern.
Verboten sind alpfremde Gülle, leichtlösliche Handelsdünger, Klärschlammausbringung sowie chemisch-synthetischer Pflanzenschutz
Schafe erhalten nur auf anerkannten Schafalpen eine Alpungsprämie
Diese Maßnahme wird im Rahmen des ÖPUL-Programmes abgewickelt.
Der Antrag auf Alpungsprämie und Behirtungszuschuß (Almauftriebsliste) ist vom Alpbewirtschafter durch das Ausfüllen der Almauftriebsliste bis spätestens 15. Juli bei der Agrarbezirksbehörde Bregenz möglich, vorausgesetzt, dass bis 15. Mai ein Mehrfachantrag mit der Maßnahme Alpung und Behirtung gestellt wurde.
Kontakt:
Agrarbezirksbehörde – Alpwirtschaft, Elektro., Elementarsch. (LageplanFahrplan)