Förderungsschwerpunkte
Antragsberechtigte sind Produktionsbetriebe und produktionsnahe Dienstleistungsbetriebe jeglicher Größe zur Erreichung folgender Kriterien:
Förderbare Vorhaben
Maschinelle und bauliche Maßnahmen zur Erreichung oben genannter Schwerpunkte.
Art und Umfang der Förderung
Förderungsbedingungen
Die Anträge sind vor Inangriffnahme des Projekts beim Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten, einzubringen.
Gesamte Förderungsrichtlinie
Die gesamte Förderungsrichtlinie finden Sie unter Anträge und Formulare.Kontakt:
Amt der Landesregierung – Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten (LageplanFahrplan), Telefon +43 (0) 5574 / 511-26105, E-Mail wirtschaft@vorarlberg.at