Familien-Nettoeinkommen
Bitte die Höhe des Familien-Nettoeinkommens eintragen.
Wie wird das Familien-Nettoeinkommen errechnet?
Familieneinkommen ist die Summe aller Nettoeinkünfte
- der im gemeinsamen Haushalt lebenden Eltern (Lebensgefährte/in) und
- der im gemeinsamen Haushalt lebenden unversorgten Kinder, soweit diese Einkünfte der Unterhaltssicherung dienen z.B. Waisenpension).
Als unversorgt gelten Kinder, für die Familienbeihilfe nach dem Familienlastenausgleichsgesetz bezogen wird.
In das Familien-Nettoeinkommen sind miteinzurechnen:
- die monatlichen Nettoeinkünfte aus Einkommen, Gehalt, Lohn, Pension einschließlich allfälliger Nebengebühren und sonstiger laufender Bezüge etc. der im gemeinsamen Haushalt mit dem Kind lebenden Eltern (auch Lebensgefährte/in).
- erhaltene Leistungen wie Wohnbeihilfe, Sozialhilfe, Unterhaltszahlungen an einen Elternteil oder an Kinder (Alimente), Karenzgeld, Kinderbetreuungsgeld, Teilzeitbeihilfe, Kleinkindbeihilfe, Arbeitslosengeld, Notstandsunterstützung, Sondernotstandshilfe, Krankengeld.
nicht miteinzurechnen:
- Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge, Pflegegeld oder Lehrlingsentschädigung.
- Einkünfte von Kindern, die im gemeinsamen Haushalt leben und für die keine Familienbeihilfe bezogen wird.
- Leistungen für Eingliederungshilfe, Schulfahrtbeihilfe etc.
- Unterhaltszahlungen, die ein Elternteil zu leisten hat, können bei der Berechnung des Familien-Nettoeinkommens in Abzug gebracht werden, wenn diese belegt werden.
Kinder mit Familienbeihilfe
Bitte die Zahl der Kinder auswählen (1 Kind bis 15 Kinder), die im gemeinsamen Haushalt leben und Familienbeihilfe erhalten.
Elternteile im gemeinsamen Haushalt mit dem Kind
Bitte anklicken, ob ein Elternteil oder zwei Elternteile (auch Lebensgefährte/in) mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt lebt/leben.