Seit 1. Jänner 2006 bietet das Bundesministerium für Inneres durch die Schaffung des Zentralen Vereinsregisters (ZVR) die Möglichkeit, unter der Internet-Adresse http://zvr.bmi.gv.at gebührenfrei eine Online-Einzelabfrage (Vereinsregisterauszug) zu einem bestimmten Verein durchzuführen - sofern für diesen keine Auskunftssperre besteht.
Jeder, der Auskunft über einen bestimmten Verein haben möchte, kann einen so genannten Vereinsregisterauszug anfordern.
Die Abfrage erfolgt über die Eingabe der ZVR-Zahl oder des (genauen) Vereinsnamens.
So genannte Sammel- oder Verknüpfungsabfragen sind aus Gründen des Datenschutzes nicht möglich.
Die Schaffung des zentralen Vereinsregisters bringt nun ein Mehr an Service und Transparenz und erleichtert die Vereinsarbeit und -verwaltung.
Bitte beachten, dass ab 01.04.2006 die ZVR-Zahl von Vereinen im Rechtsverkehr nach außen anzugeben ist!
Das Nichtführen der ZVR-Zahl im Rechtsverkehr nach außen stellt eine strafbare Verwaltungsübertretung dar.