Die im Jahre 1985 gegründete Versammlung der Regionen Europas (VRE) ist das politische Forum und die repräsentative Organisation der Regionen Europas, die sich für die Demokratie, die Solidarität und die Entwicklung der interregionalen Zusammenarbeit auf dem gesamten europäischen Kontinent einsetzt. Sie hat ihren Sitz in Straßburg (F) und besteht heute aus rund 300 Mitgliedsregionen aus 26 europäischen Ländern, die zusammen 400 Millionen Einwohner zählen. Vorarlberg ist, so wie die übrigen Bundesländer, bei der VRE vertreten.
Die Hauptaufgabe der VRE bestand ursprünglich darin, die Anerkennung der Stellung und der Rolle der Regionen beim Aufbau eines demokratischen und bürgernahen Europas anzustreben. Folglich hat sich die VRE im Laufe ihrer ersten Existenzjahre bemüht, den Regionalismus zu fördern, mit dem Ziel, eine Institutionalisierung der Beteiligung der Regionen an der europäischen Politik zu erreichen.
Als Mitglieder können der Versammlung der Regionen Europas beitreten:
- die Regionen der Mitgliedsstaaten des Europarats sowie andere europäische Regionen, soweit sie die grundsätzlichen Prinzipien des Europarats respektieren,
- Zusammenschlüsse von Regionen innerhalb eines Staates, sofern deren Mitglieder der VRE nicht einzeln beitreten,
- interregionale Zusammenschlüsse europäischer Regionen als beratende Mitglieder, als Beobachter für einen bestimmten Zeitraum können beitreten: die Gründerorganisationen und andere, die es wünschen, regionale Einheiten auf dem Wege der Regionalisierung, einzelne Regionen oder Interregionale Zusammenschlüsse, außereuropäische Regionen oder Vereinigungen oder europäische Staaten, die hierfür den Wunsch äußern.
Die Tätigkeit der VRE umfasst:
- die Repräsentation der Regionen;
- den politischen Ausdruck der Regionen Europas,
- die Vertretung der Interessen der Regionen auf europäischer und internationaler Ebene.
VRE arbeitet im Rahmen von 4 Kommissionen:
- Die Kommission A "Institutionelle Angelegenheiten" befasst sich zB mit Themen aus der europäischen Tagespolitik wie ein besseres Regieren in der EU und die Rolle der Regionen sowie Perspektiven einer europäischen Verfassung. Ergebnis der Arbeit der Kommission A ist zB die Linzer Erklärung – eine Erklärung betreffend die Zukunft der Europäischen Union, die in Zusammenarbeit mit dem Rat der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE), dem Ausschuss der Regionen (AdR) und dem Kongress der Gemeinden und Regionen Europas (KGRE) verabschiedet wurde.
- Die Kommission B "Sozialer Zusammenhalt und öffentliches Wesen" arbeitet für die Stärkung der regionalen Gesundheitspolitiken in Europa, wobei nicht nur Projekte unterstützt, sondern auch Kongresse und Konferenzen veranstaltet werden.
- Die Kommission C "Regionalpolitik, Raumplanung, Infrastrukturen, Umwelt und Tourismus" ist in den Bereichen nachhaltige Entwicklung, Gemeinsame Agrarpolitik (GAP), Gemeinsame Verkehrspolitik, sowie Umweltschutz tätig. Ihre Arbeit zielt auf die Sicherstellung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts der Regionalpolitik, sowie auf die Anerkennung der Regionen als gleichwertige Akteure bei der künftigen Kohäsionspolitik ab.
Die Kommission D "Kultur, Erziehung & Bildung, Jugend, Medien & Informationstechnologie und Sport" wird im Bewußtsein, dass interregionale kulturelle Zusammenarbeit (im umfassenden Sinne) als Motor der Ost-West Annäherung dient, tätig.
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