1972: | Informelle Plattform zur Diskussion von Raumordnungs- und Umweltschutzfragen | ||||||||
1972 fand in Konstanz auf Initiative des damaligen baden-württembergischen Ministerpräsidenten Hans Filbinger ein Treffen von Regierungsvertretern aus Baden-Württemberg, Bayern, Vorarlberg, Schaffhausen, Zürich, Thurgau, St Gallen und Graubünden (Zürich und Graubünden blieben in der Folge der Bodenseekonferenz fern) sowie von Wirtschafts-, Kultur-, Regionalplanungs- und Medienvertretern aus der Bodenseeregion statt. Auf der Tagesordnung stand die Diskussion über Möglichkeiten einer verstärkten grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Es wurde eine Resolution verabschiedet, die die Bodenseekonferenz als ständige Einrichtung festhielt. Über die Ziel- und Aufgabensetzungen blieb die Resolution von 1972 weitgehend offen. Es war jedoch zu erkennen, dass die Bodenseekonferenz nicht als Institution, sondern als informelle Plattform gedacht war, in deren Rahmen vordringlich Fragen der Raumordnung und des Umweltschutzes diskutiert werden sollten. | |||||||||
1978: | Vereinbarung einer vertieften politischen Zusammenarbeit | ||||||||
1978 fand auf Initiative des damaligen Vorarlberger Landeshauptmannes Herbert Kessler ein Treffen der Ressort- und Regierungschefs der Bodensee-Anrainerländer in Bregenz statt. Diese vereinbarten - neben den bereits stattfindenden Treffen auf Beamtenebene -, regelmäßig Zusammenkünfte auf politischer Ebene abzuhalten. Seit 1979 treffen sich nunmehr die Regierungs- und Ressortchefs der Bodenseeländer einmal jährlich zur Konferenz. Mit der Neuorganisation im Jahr 1979 wechselte auch die Bezeichung der Zusammenarbeit in Internationale Bodenseekonferenz (IBK). | |||||||||
1990: | Festlegung der Aufgaben und Organisation | ||||||||
Im Jahr 1990 wurde erstmals ein Organisationsstatut und Leitlinien verabschiedet, welches heute - in der Neufassung vom 1. Januar 2005 - die Grundlage für die Zusammenarbeit bilden. Im Statut der Internationalen Bodenseekonferenz von 1990 wird die grenzüberschreitende Zusammenarbeit ausdrücklich als Mittel erwähnt, um gemeinsame Fragen zu behandeln und die Zusammengehörigkeit des Bodenseeraumes zu stärken. | |||||||||
1993: | Beitritt von Appenzell-Außerrhoden und Appenzell-Innerrhoden | ||||||||
Die beiden Schweizer Halbkantone Appenzell-Außerrhoden und Appenzell Innerrhoden haben im Jahr 1993 die Mitgliedschaft zur IBK beantragt und wurden mit Beschluss der Regierungs- und Ressortchefs anlässlich der 14. Regierungschefkonferenz der IBK am 3. Dezember 1993 in die IBK aufgenommen. | |||||||||
1994: | Verabschiedung des Bodenseeleitbildes | ||||||||
1998: | Beitritt des Kantons Zürich und des Fürstentums Liechtenstein | ||||||||
Der Kanton Zürich und das Fürstentum Liechtenstein, das bereits Beobachterstatus bei IBK inne hatte, werden anlässlich der 19. Regierungschefkonferenz am 19. November 1998 in die IBK aufgenommen.
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