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Europa

Eckdaten der Internationalen Bodenseekonferenz

1972:

Informelle Plattform zur Diskussion von Raumordnungs- und Umweltschutzfragen

1972 fand in Konstanz auf Initiative des damaligen baden-württembergischen Ministerpräsidenten Hans Filbinger ein Treffen von Regierungsvertretern aus Baden-Württemberg, Bayern, Vorarlberg, Schaffhausen, Zürich, Thurgau, St Gallen und Graubünden (Zürich und Graubünden blieben in der Folge der Bodenseekonferenz fern) sowie von Wirtschafts-, Kultur-, Regionalplanungs- und Medienvertretern aus der Bodenseeregion statt. Auf der Tagesordnung stand die Diskussion über Möglichkeiten einer verstärkten grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Es wurde eine Resolution verabschiedet, die die Bodenseekonferenz als ständige Einrichtung festhielt. Über die Ziel- und Aufgabensetzungen blieb die Resolution von 1972 weitgehend offen. Es war jedoch zu erkennen, dass die Bodenseekonferenz nicht als Institution, sondern als informelle Plattform gedacht war, in deren Rahmen vordringlich Fragen der Raumordnung und des Umweltschutzes diskutiert werden sollten.

  
  

1978:

Vereinbarung einer vertieften politischen Zusammenarbeit

1978 fand auf Initiative des damaligen Vorarlberger Landeshauptmannes Herbert Kessler ein Treffen der Ressort- und Regierungschefs der Bodensee-Anrainerländer in Bregenz statt. Diese vereinbarten - neben den bereits stattfindenden Treffen auf Beamtenebene -, regelmäßig Zusammenkünfte auf politischer Ebene abzuhalten. Seit 1979 treffen sich nunmehr die Regierungs- und Ressortchefs der Bodenseeländer einmal jährlich zur Konferenz. Mit der Neuorganisation im Jahr 1979 wechselte auch die Bezeichung der Zusammenarbeit in Internationale Bodenseekonferenz (IBK).

  
  

1990:

Festlegung der Aufgaben und Organisation

Im Jahr 1990 wurde erstmals ein Organisationsstatut und Leitlinien verabschiedet, welches heute - in der Neufassung vom 1. Januar 2005 - die Grundlage für die Zusammenarbeit bilden. Im Statut der Internationalen Bodenseekonferenz von 1990 wird die grenzüberschreitende Zusammenarbeit ausdrücklich als Mittel erwähnt, um gemeinsame Fragen zu behandeln und die Zusammengehörigkeit des Bodenseeraumes zu stärken.

  
  

1993:

Beitritt von Appenzell-Außerrhoden und Appenzell-Innerrhoden

Die beiden Schweizer Halbkantone Appenzell-Außerrhoden und Appenzell Innerrhoden haben im Jahr 1993 die Mitgliedschaft zur IBK beantragt und wurden mit Beschluss der Regierungs- und Ressortchefs anlässlich der 14. Regierungschefkonferenz der IBK am 3. Dezember 1993 in die IBK aufgenommen.

  
  

1994:

Verabschiedung des Bodenseeleitbildes

  
  

1998:

Beitritt des Kantons Zürich und des Fürstentums Liechtenstein

Der Kanton Zürich und das Fürstentum Liechtenstein, das bereits Beobachterstatus bei IBK inne hatte, werden anlässlich der 19. Regierungschefkonferenz am 19. November 1998 in die IBK aufgenommen.

2003:

Einrichtung der Geschäftsstelle

Zu Beginn des Jahres 2003 nahm die Geschäftsstelle in Konstanz als Nachfolgerin des REGIO-Büros ihren Dienst auf. Sie sorgt für eine effiziente Zusammenarbeit innerhalb der IBK und ist die zentrale Anlaufstelle für Bürger.

2008:

Verabschiedung des neuen Bodenseeleitbilds

Ziel der IBK ist es, die Bodenseeregion als attraktiven Lebens-, Natur-, Kultur- und  Wirtschaftsraum zu erhalten und zu fördern und die regionale Zusammengehörigkeit zu stärken. Das Leitbild der IBK für den Bodenseeraum bildet die Grundlage für die Zusammenarbeit in der IBK.

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