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Was wird gefördert?
Maßnahmen zum sparsamen Ressourceneinsatz sowie zur Vermeidung oder Verringerung von Wasser-, Luft- oder Lärmemissionen im Produktionsprozess stehen im Mittelpunkt dieses Förderprogramms. Ebenfalls förderbar sind Projekte zur Vermeidung, Verringerung und Entsorgung von Abfällen sowie zur verstärkten Nutzung nachwachsender Rohstoffe. Die Nutzung regionaler, erneuerbarer Energieträger führt zur Stärkung von ansässigen kleinen und mittleren Unternehmen und damit zur Erhöhung der regionalen Wertschöpfung. Förderungsfähig sind hier Maßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung von Umweltbelastungen durch klimarelevante Schadstoffe, insbesondere durch Kohlendioxid aus fossilen Brennstoffen. Dem Ziel einer nachhaltigen Entwicklung dienen auch Maßnahmen, die zu einem besonders sparsamen Energieträgereinsatz führen. In dieser Maßnahmenschiene werden daher Projekte zur Einsparung, effizienteren Bereitstellung und Nutzung von Energie unterstützt. Die dadurch erzielbare Senkung der Betriebskosten bzw. der Abhängigkeit von der Energiepreisentwicklung führt zu einer Stärkung der betrieblichen Wettbewerbsposition und somit zu einer nachhaltigen Verbesserung der Wirtschaftsstruktur in den betroffenen Regionen.
Gegenstände der Förderungen sind
Wer wird gefördert?
Natürliche und juristische Personen, die gemäß dem Umweltförderungsgesetz und den jeweiligen Förderungsrichtlinien förderbare Maßnahmen setzen.
Wie wird gefördert?
Mit verlorenen Zuschüssen bis zu den wettbewerbsrechtlich zulässigen Förderungshöchstgrenzen laut jeweils geltender Förderrichtlinie.