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Was wird gefördert?
Das Ziel der Tourismusförderung besteht in der Erhaltung bzw. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und der Beschäftigungslage der Tourismus und Freizeitwirtschaft. Wesentliche Schritte dazu sind die Verbesserung des touristischen Angebots, die Stärkung der Innovationskraft, eine Forcierung des Ganzjahrestourismus, der Ausgleich von Betriebsgrößennachteilen sowie die Sicherung und der Ausbau von Beschäftigung.
Gefördert werden materielle Investitionen, die zur Bestandssicherung und Weiterentwicklung von bestehenden Tourismusunternehmen (regionaltypischer Betriebe) aber auch zur Unternehmensgründung und Betriebsübernahmen beitragen. Besonderes Augenmerk wird dem Wachstum und der Spezialisierung von Qualitätsbetrieben, d.h. vor allem regionalen Muster- und Leitbetrieben gewidmet. Ergänzende Angebote und Freizeiteinrichtungen zur Verbesserung der Standortqualität sind ebenfalls förderbar. Unterstützung findet auch die Destinationsentwicklung zur Verstärkung der Angebote für Gäste, die als „special-interest-groups“ besondere Erwartungen haben. Die geförderten Projekte müssen merklich von Standardlösungen abweichen. Ebenso soll damit die Beschäftigung in Tourismusunternehmen und Freizeiteinrichtungen erhöht werden. Investitionen in die Errichtung und Verbesserung von touristischen Infrastruktureinrichtungen und Innovationen in diesem Bereich werden ebenso unterstützt wie Netzwerke/Kooperationen mit zukunftsfähigem Potential.
Wer wird gefördert?
Physische und juristische Personen sowie Personengesellschaften des Handelsrechts und eingetragene Erwerbsgesellschaften oder sonstige Rechtsträger, die der Tourismus- und Freizeitwirtschaft zurechenbar sind, Gebietskörperschaften nur im Infrastrukturbereich.
Wie wird gefördert?
Mit Zinszuschüssen und verlorenen Zuschüssen bis zu den wettbewerbsrechtlich zulässigen Förderungshöchstgrenzen laut jeweils geltender Förderrichtlinie.