Was wird gefördert?
Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Vorarlbergs hängt unter anderem davon ab, inwieweit attraktive Arbeitsplätze – insbesondere im ländlichen Raum – erhalten und die Arbeitsbedingungen für Frauen und Männer verbessert werden können. Maßnahmen, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erhöhen, tragen zur Flexibilisierung der Wirtschaft bei und verbessern die Lebensqualität von Frauen und Männern. Sie unterstützen den Zugang zum und Verbleib am Arbeitsmarkt, indem sie das gesamte Potential der Erwerbsbevölkerung ausschöpfen. Gefördert werden Konzepte und Studien zur Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung als auch investive Maßnahmen, die zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen. Die geförderten Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Erwerbsbeteiligung in Vorarlberg zu steigern.
Verbesserungen bei den Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie sind förderbar, um das Ziel der Chancengleichheit von Männern und Frauen in der Gesellschaft und in der Arbeitswelt zu erreichen. Dazu zählen Studien und Konzepte für betriebliche Angebote zur flexiblen Arbeitszeit- und Arbeitsortgestaltung (Teilzeitmodellen, Telearbeit und innovativen Arbeitsorganisationen).
Materielle Investitionen in die Errichtung betrieblicher und überbetrieblicher Infrastrukturen, um die oben genannten Ziele zu erreichen (u.a. Kinderbetreuungseinrichtungen), sind ebenfalls förderbar. Bewusstseinsbildende Maßnahmen im Gleichstellungsbereich mit Umsetzungscharakter aber auch Projekte im Bereich Mobilitätsmanagement, die zu einer Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Erwerbstätigkeit von Männern und Frauen beitragen, werden gefördert.
Wer wird gefördert?
Wie wird gefördert?
Mit verlorenen Zuschüssen bis zu den wettbewerbsrechtlich zulässigen Förderungshöchstgrenzen laut jeweils geltender Förderrichtlinie.