vorarlberg.at · Presse · Landespressestelle · Vorarlberg Magazine · Vorarlberg Magazine 2004 · Vorarlberg Magazin Nr. 113 / 2004
Landesrätin Greti Schmid
LH Herbert Sausgruber: Durch den Vorarlberger Bildungszuschuss stehen auch Lehrlingen neue Bildungswege offen.
Man lernt nie aus. Bund, Land Vorarlberg, Wirtschafts- und Arbeiterkammer sind Träger des neuen Modells zur Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Im Mittelpunkt dabei steht das vierstufige Modell „Bildungszuschuss“ mit den vier Förderschwerpunkten Bildungskonto, Bildungsprämie, Startkapital und Wohnzuschuss für Lehrlinge.
Von Karlheinz Rüdisser
Qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind nicht nur ein strategischer Erfolgsfaktor für den Wirtschaftsstandort Vorarlberg, die Bereitschaft zu kontinuierlicher Aus- und Weiterbildung und der Erwerb arbeitsmarktrelevanter Kenntnisse ist auch wichtige Voraussetzung zur Absicherung der Beschäftigungsfähigkeit und damit Vorbeugung vor drohender Arbeitslosigkeit.
„Durch das neue „Startkapital“ haben vor allem auch Frauen, die nach der Kindererziehung wieder in den Beruf einsteigen wollen, eine neue Chance.“
Greti Schmid
Landesrätin
Breite Förderung
Um für möglichst viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den Zugang zu Bildungsmaßnahmen zu gewährleisten, hat das Land Vorarlberg in Zusammenarbeit mit der Arbeiterkammer, der Wirtschaftskammer und dem Wirtschaftsministerium auf Grundlage der bestehenden Arbeitnehmerförderung ein Konzept für eine umfassende Erneuerung und Ausweitung der Bildungsförderung in Vorarlberg ausgearbeitet. Durch die Gewährung finanzieller Zuschüsse, insbesondere auch für berufsbegleitende Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen soll die Bereitschaft zur Durchführung von Bildungsmaßnahmen nachhaltig gestärkt werden.
Im Rahmen der Neukonzeption der Bildungsförderung, die im September 2004 startet, sind vier Förderungsschwerpunkte vorgesehen: 1. Bildungskonto, 2. Bildungsprämie, 3. Startkapital, 4. Wohnzuschuss für Lehrlinge. Die Abwicklung der Bildungsförderung erfolgt über die Arbeiterkammer Vorarlberg, bei der auch die Förderungsanträge einzubringen sind. Eine Förderungskommission entscheidet über die Anträge. Den Vorsitz in der Förderungskommission führt das Land Vorarlberg. Neben der Entscheidung über die einzelnen Förderungsfälle hat die Förderungskommission die Förderungsrichtlinien laufend zu überprüfen und unter Berücksichtigung veränderter wirtschaftlicher, budgetärer und sozialer Rahmenbedingungen Richtlinienänderungen vorzuschlagen.
„Mit dem neuen Bildungszuschuss stehen jährlich zusätzlich 1,5 Millionen Euro für die berufliche Weiterbildung zur Verfügung.“
Josef Fink Kuno Riedmann
AK-Präsident, WK-Präsident
Gemeinsames Projekt
Die Finanzierung der Bildungsförderung erfolgt zu 50 Prozent durch das Land Vorarlberg, die restlichen 50 Prozent teilen sich Arbeiterkammer Vorarlberg, Wirtschaftskammer Vorarlberg und der Bund zu gleichen Teilen.
Infos zum Bildungszuschuss
1. Bildungskonto
Für Personen, die auf Grund ihrer Ausbildung die berufliche Tätigkeit stark einschränken bzw. aufgeben und damit einen erheblichen Einkommensverlust hinnehmen müssen. Gefördert werden: Vollzeitausbildungen (mindestens ein Semester). Keine Förderung für Studien laut Studienförderungsgesetz. Förderungshöhe: Bis zu 250 € pro Monat, höchstens 10 mal pro Jahr.
2. Bildungsprämie
Für in Vorarlberg Beschäftigte, die als höchste Qualifikation einen Maturaabschluss aufweisen und berufsbegleitend eine Ausbildung absolvieren. Die Ausbildung muss eine erhebliche Qualifikationsverbesserung zur Folge haben. Beispiele: Universitätslehrgänge, Fachakademien, Werkmeisterschule, Vorbereitungskurse für die Meisterprüfung oder für die Berufsreifeprüfung. Förderungshöhe: Ein Drittel der Kurs- und Prüfungsgebühren, maximal 2.000 €.
3. Startkapital
Für Personen, die nach Kindererziehung wieder ins Berufsleben einsteigen wollen, deren Qualifikation sich auf Grund der technischen und wirtschaftlichen Entwicklung aber verändert hat. Gefördert werden bis zu 50 Prozent der unmittelbar im Zusammenhang mit dem Besuch des Kurses anfallenden Kosten.
4. Wohnzuschuss für Lehrlinge
Für Lehrlinge, die auf Grund des Lehrverhältnisses ein Privatquartier oder einen Heimplatz benötigen. Förderbar sind bis zu 50 Prozent der Unterkunftskosten, die auf Grund eines lehrgangsmäßigen Berufsschulbesuchs entstehen oder für einen Zweitwohnsitz, der aus Gründen der weiten Entfernung, der Art des Dienstverhältnisses oder der Verkehrsverhältnisse notwendig ist.
So erreichen Sie uns
• T +43(0)5522/306-1616
• E info@bildungszuschuss.at
• I www.bildungszuschuss.at
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