vorarlberg.at · Presse · Landespressestelle · Vorarlberg Magazine · Vorarlberg Magazine 2004 · Vorarlberg Magazin Nr. 111 / 2004
Die 110.026 Vorarlberger Unterschriften gegen die "Kassenplünderung" durch den Bund waren nicht vergebens.
Krankenversicherung.
Als größter sozialer Krankenversicherer im Land erbringt die Vorarlberger Gebietskrankenkasse für ihre rund 200.000 Versicherten und deren 100.000 mitversicherten Angehörigen jährlich Geld- und Sachleistungen von 380 Millionen Euro. Vertreter der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber führen die Geschäfte des Unternehmens gemeinsam in Selbstverwaltung.
Von Bernd Stracke
Alle Vorarlbergerinnen und Vorarlberger haben Anspruch auf eine kostenlose Gesundenuntersuchung pro Jahr. Berufstätige Jugendliche zwischen dem 15. und dem 18. Lebensjahr haben das Recht auf jährlich eine Jugendlichenuntersuchung. Nahezu alle Schwangeren und Mütter mit ihren Kindern beanspruchen den Mutter- Kind-Pass. Zuschüsse werden für Grippe- und Zeckenschutzimpfungen geleistet.
Arzt- und Therapeutenhilfe
Vorarlberg nimmt in der medizinischen Versorgung bundesweit einen Spitzenplatz ein. 300 praktische Ärzte und Fachärzte mit Kassenverträgen bieten modernste Medizin. Es besteht freie Arztwahl. Wer einen Wahlarzt konsultiert, erhält 80 Prozent des Vertragstarifes rückerstattet. Im Rahmen der Krankenbehandlung sind physiotherapeutische und psychotherapeutische Behandlungen der Arzthilfe gleichgestellt.
Krankenhaus- und Hauskrankenpflege
Unsere Spitäler bieten hohe medizinische und Pflegestandards. Versicherten und Angehörigen gebührt, solange es ihre Krankheit erfordert, Anstaltspflege in der allgemeinen Gebührenklasse ohne Aufzahlung. Auch medizinische Hauskrankenpflege kann auf Kassenrechnung beansprucht werden.
„Nur ein bewusster Umgang mit der Gesundheit und eine vernünftige Nutzung der Versicherungsleistungen halten unser gutes soziales Netz intakt.“
Karl Schiemer
VGKK-Direktor
Kur und Rehabilitation
Zur Verhütung von Krankheiten oder zur Wiederherstellung der Gesundheit kommen Kureinweisungen und Kurzuschüsse in Betracht. Personen mit schwachem Einkommen brauchen keine Zuzahlung zu leisten. Zur Sicherung des Behandlungserfolgs leistet die Gebietskrankenkasse medizinische Rehabilitation. Mit dem Land Vorarlberg und dem Arbeitskreis für Vorsorge- und Sozialmedizin (aks) sind Maßnahmen zur Zahngesundheitserziehung in Kindergärten und Schulen vereinbart.
Zahnprophylaxe, Zahnbehandlung, Zahnersatz
Die Gebietskrankenkasse finanziert jedes Jahr 30.000 Kindern eine Untersuchungauf Karies, Fehlstellungenund Pflegemängel. Eine Zahnbehandlung umfasst z.B. Füllungen, Wurzelbehandlungen, Extraktionen sowie Kieferregulierungen.
Vorarlberger Gebietskrankenkasse
Jahngasse 4, A-6850 Dornbirn
• T +43(0)5572/302-0
• F +43(0)5572/302-1040
• E vgkk@vgkk.sozvers.at
Die Leistung „unentbehrlicher Zahnersatz“ beinhaltet abnehmbare Kunststoff- und Metallgerüstprothesen sowie Klammerkronen. Meist verrechnen die Zahnbehandler direkt mit der Gebietskrankenkasse.
Die Ambulatorien der Gebietskrankenkasse in Dornbirn, Bregenz, Feldkirch und Bludenz bieten Versorgungen im konservierend-chirurgischen Bereich bzw. mit abnehmbaren Zahnprothesen. Für die Versorgung von – auch nicht versicherten – Schmerzpatienten ist ein Notfalldienst eingerichtet.
„Die VGKK bietet Schutz vor dem Risiko der Krankheit und erbringt ihre Leistungen unabhängig von Alter, Einkommen und Gesundheitszustand.“
Wieland Reiner
VGKK-Obmann
Soziale Krankenversicherer in Vorarlberg | |||
Versicherungsträger | Versicherte Gesamt | Anteil | |
Vorarlberger Gebietskrankenkasse | VGKK | 295.015 | 80,80% |
Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft | SVAdgW | 29.066 | 7,96% |
Versicherungsanstalt öffentlicher Bediensteter | BVA | 27.020 | 7,40% |
Sozialversicherungsanstalt der Bauern | SWB | 7.228 | 1,98% |
Versicherungsanstalt der Österr. Eisenbahnen | VAdöE | 6.765 | 1,85% |
Wochengeld in der Höhe des Durchschnitts-Nettolohnes steht für jeweils acht Wochen vor und nach der Entbindung zu. Nach Mehrlingsoder Frühgeburten bzw. Kaiserschnittentbindungen erhalten Mütter das Wochengeld durchgehend zwölf Wochen lang. Als Sachleistungen werden ärztliche Hilfe, Hebammenbeistand, Beistand durch diplomierte Kinderkranken- oder Säuglingsschwestern, Heilmittel und Spitalspflege bereitgestellt.
Auch das Neugeborene hat ab der ersten Lebensstunde Anspruch auf die Leistungen der Krankenversicherung.
Heilmittel und Heilbehelfe bereitstellen
Rund 2.700 frei verschreibbare Heilmittel können in Apotheken oder bei hausapothekenführenden Ärzten bezogen werden.
Bei medizinischer Notwendigkeit kann der Vertrauensarzt jedes der ca. 8.000 in Österreich zugelassenen Präparate bewilligen. Von der Rezeptgebühr sind sozial Schutzbedürftige befreit. Für Brillen und orthopädische Einlagen übernimmt die Gebietskrankenkasse die den Selbstbehalt übersteigenden Kosten. Bei körperlichen Gebrechen werden erforderliche Hilfsmittel bewilligt oder als Leihbehelf bereitgestellt.
Kinderbetreuungsgeld ersetzt Karenzgeld
Für Geburten ab 1. Jänner 2002 wird das bisherige Karenzgeld durch das Kinderbetreuungsgeld ersetzt, das eine Familienleistung darstellt, die nun auch Hausfrauen, Studenten, Selbstständige und Bauern beziehen können.
Das Kinderbetreuungsgeld gebührt ab dem Tag der Geburt des Kindes, bzw. bei Adoptiv- und Pflegekindern ab dem Tag ihrer Übernahme in Pflege. Alleinerziehenden und einkommensschwachen Familien wird zusätzlich ein Zuschuss gewährt.
Das Leitbuch gibt’s
gratis bei der
VGKK-Pressestelle,
Jahngasse 4,
A-6850 Dornbirn,
05572/302-1114,
pauline.duenser@
vgkk.sozvers.at.
Unterstützungsfonds für gute Ideen
In berücksichtigungswürdigen Fällen sind finanzielle Zuwendungen aus dem Unterstützungsfonds vorgesehen. Gute Ideen für Gesundheitsprojekte können finanzielle Unterstützung aus dem von der Gebietskrankenkasse gemeinsam mit dem Land Vorarlberg, der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft und der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter eingerichteten Fonds „Gesundes Vorarlberg“ erhalten.
Kontakt:
Amt der Landesregierung – Landespressestelle (LageplanFahrplan)
Download:
Krankenversicherung - Schutz für Jung und Alt (239 kB)
Die erforderlichen Programme zum Anzeigen und Abspielen finden Sie hier: Download Programme