vorarlberg.at · Presse · Landespressestelle · Vorarlberg Magazine · Vorarlberg Magazine 2003 · Vorarlberg Magazin Nr. 108 / 2003
Naturschutzförderung. Im Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung wurde der Naturschutzfonds eingesetzt. Er hat die Aufgabe, Mittel für die Förderung der Angelegenheiten des Naturschutzes und der Landschaftsentwicklung einschließlich der Forschungsvorhaben auf diesem Gebiet bereitzustellen.
Von Alwin Denz
Der Vorarlberger Naturschutzfonds wird von der Landesregierung verwaltet. Der Naturschutzrat berät die Landesregierung bei der Verwendung der Mittel. Der Fonds erhält Mittel aus der Naturschutzabgabe, aus Verwaltungsstrafen wegen Verletzung des Naturschutzgesetzes sowie aus Zuschüssen von Gebietskörperschaften und sonstigen Zuwendungen wie die „Ausgleichsabgabe aus dem Straßenbau".
Über zwei Millionen Euro in zwei Jahren investiert
Die Ausgaben beliefen sich in den letzten beiden Jahren auf mehr als zwei Millionen Euro, wobei für Pflege- und Sanierungsmaßnahmen sowie Entschädigungen für Nutzungseinschränkungen ca. 300.000 Euro ausgegeben wurden. Für die Revitalisierung von Fließgewässern wurden in den letzten zwei Jahren über 130.000 Euro verwendet.
Förderungen aus dem Naturschutzfonds werden nach den Richtlinien der Landesregierung für die Verwaltung des Naturschutzfonds vergeben.
Naturschutzgebiete und Natura 2000-Gebiete
Naturschutzgebiete sind nach dem Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung bestimmte abgegrenzte Bezirke, in denen ein besonderer Schutz der Natur in ihrer Gesamtheit oder in einzelnen ihrer Teile im öffentlichen Interesse liegt. Das Naturschutzgebiet entsteht durch den Beschluss einer Verordnung der Landesregierung.
Die geschützten Gebiete können als Naturschutzgebiet, Ruhezone, Landschaftsschutzgebiet, Europaschutzgebiet, Biosphärenpark oder als örtliches Schutzgebiet bezeichnet werden.
Biologische Vielfalt durch das Natura 2000-Programm
Um die biologische Vielfalt zu bewahren, hat die Europäische Union das Programm Natura 2000 entwickelt. Ein Netz von Schutzgebieten soll die reichhaltigen Natur- und Kulturlandschaften sichern. Landesrat Schwärzler: „Vorarlberg hat seit 1995 insgesamt 22 Natura 2000-Gebiete an die Europäische Kommission gemeldet. Wo erforderlich, werden für diese Gebiete derzeit gemeinsam mit den betroffenen Gemeinden, Grundeigentümern und Interessengruppierungen Managementpläne erarbeitet." Nähere Informationen dazu im Internet: www.vorarlberg.at/umwelt.
Aktion zur Rettung der Flachmoore
Die Landesregierung leitete 1988 zusammen mit dem Vorarlberger Landschaftspflegefonds sowie Vertretern der Naturschutzorganisationen und der Landwirtschaft eine Aktion zur Rettung der Flachmoore und ihrer Lebenswelt ein.
1990 wurden im Rheintal und Walgau rund 80 Prozent der Streuewiesen außerhalb der Naturschutzgebiete unter Schutz gestellt. Grundlage war das „Erhaltungskonzept Flach- und Zwischenmoore im Talraum des Rheintals und Walgaus" (Broggi und Grabherr 1989).
Durch Streuewiesen ausgewogener Naturhaushalt
Durch die jährliche ordnungsgemäße Pflege der Streueflächen leisten die Bauern einen wesentlichen Beitrag, wodurch die Streuewiesen im bisherigen Zustand erhalten bleiben.
Streuewiesen haben eine besondere Bedeutung für einen ausgewogenen Naturhaushalt. Durch ihre hohe Wasserspeicherkapazität wirken sie ausgleichend auf den Wasserhaushalt. Sie verringern die Nährstoffeinträge in Oberflächengewässer und in das Grundwasser. Durch ihre biologische Vielfalt tragen sie wesentlich zu einem naturnahen und attraktiven Landschaftsbild bei und sind damit für die Erhaltung von Erholungslandschaftenund dicht besiedeltem Lebensraum unverzichtbar.
Zusammensetzung des Vorarlberger Naturschutzrates
Zwei wichtige EU-Richtlinien als Basis für die Natura 2000
Kontakt:
Amt der Landesregierung – Landwirtschaft (LageplanFahrplan)
Download:
Starkes Engagement für den Naturschutz (142 kB)
Die erforderlichen Programme zum Anzeigen und Abspielen finden Sie hier: Download Programme